Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2002
Eing. Dat. 17.10.2002
Nr. 405
Dez.:II (Amt 60)
Neue Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Berliner Straße bis Schillerplatz
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistrat Vorlage Nr. 312/02 vom 16.10.2002, DS I (A) 405
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Berliner
Straße bis Schillerplatz, nach dem von der Energieversorgung Offenbach
AG abgegebenen und vom Revisionsamt geprüften Angebot, abschließend
mit 101.747,08 EUR (einschl. Planungskosten), wird zugestimmt.
2. Die Beauftragung (Planung und Baudurchführung) erfolgt gemäß Vertrag
vom 07.04.1992 an die Energieversorgung Offenbach AG (EVO).
3. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Haushaltsstelle
67000.96130 "Ern. Straßenbeleuchtung Luisenstraße von Bahnhofstraße
bis Schillerplatz" wie folgt bereitgestellt:
Hh.-Ausgabereste 2001: 76.693,78 EUR
Haushaltsplan 2002: 25.053.30 EUR
Gesamt: 101 747.08 EUR
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
3537,84 EUR sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen (gerundet):
Straßenbeiträge: ca. 67.950,--EUR
Kreditmarktmittel: ca. 33.800;-- EUR
Gesamt: 101.750.-- EUR
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBI. l,
S. 562), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 f) Nr. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt
Offenbach am Main vom 22.08.02 wird für den Umbau der Straßenbeleuchtung die
Luisenstraße von Bahnhofstraße bis Schillerplatz als überwiegend dem Anlieger
verkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen
Herstellungskosten.
Begründung;
zu Ziffer 1 - 5:
Die Gesamtmaßnahme „Neue Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Berliner Straße bis Schillerptatz" setzt sich wie folgt zusammen:
· Leuchtmitteltausch von Berliner Straße bis Bahnhofstraße
In diesem nördlichen Abschnitt befinden sich bereits 2 Peitschenmaste mit Kofferleuchten. Hier findet lediglich ein Austausch der Leuchtmittel von Quecksilberdampf-Hochdruck in Natriumdampf-Hochdruck statt.
· Umbau der Beleuchtungsanlage von Bahnhofstraße bis Schillerplatz
Die vorhandene Straßenbeleuchtung in der Luisenstraße von Bahnhofstraße bis Schillerplatz ist an einer Verspannung befestigt. Diese befindet sich in einem so schlechten technischen Zustand, dass eine komplette Erneuerung der Beleuchtungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendig ist.
Es ist daher vorgesehen, anstelle der alten Verspannung auf der Westseite der Luisenstraße in diesem Abschnitt insgesamt 13 Peitschenmaste mit Kofferleuchten (Natriumdampf-Hochdrucklampen) aufzustellen.
Lediglich der Umbau der Beleuchtungsanlage in diesem Abschnitt mit einem Kostenaufwand von rd. 94.000,- EUR löst für die Anlieger gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.
Ende September diesen Jahres wurden die beitragspflichtigen Anlieger über die Maßnahme informiert.
· Ausleuchtung Fußgängerüberweg in Höhe Schillerplatz
Der im Kreuzungsbereich Luisenstraße/Ecke Schillerplatz vorhandene Fußgängerüberweg wird beidseitig durch jeweils einen Aufsatzmast mit Kofferleuchte (Natriumdampf-Hochdrucklampen) neu ausgeleuchtet.
Im "Vertrag über die öffentliche Straßenbeleuchtung in Offenbach am Main zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG" vom 07.04.1992 hat die Stadt der EVO die Planung, Herstellung, Erweiterung, Änderung und Erneuerung der Sraßenbeleuchtungs-anlagen übertragen.
Über die Planung und Ausführung der Maßnahme wurde von der EVO ein Angebot abgegeben, das, vom Revisionsamt geprüft, mit insgesamt 101.747,08 EUR
(199.000,-- DM) einschl. Planungskosten abschließt.
Mit der Durchführung der Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung erfolgen entsprechend dem Antrags-tenor.
Die vom Revisionsamt geprüften Folgekosten belaufen sich auf 3537,84 EUR jährlich.
Das geprüfte Angebot der EVO sowie die Folgekostenberechnung liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
zu Ziffer 6:
Die vorgeschlagene Einstufung bezieht sich auf den Abschnitt der Luisenstraße von Bahnhofstraße bis Schillerplatz, da nur hier die Beitragspflicht ausgelöst wird. Die Luisenstraße dient in diesem Abschnitt im wesentlichen der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke. Daher ist die Luisenstraße von Bahnhofstraße bis Schillerplatz gem. § 5 Abs. 1 f) Nr. 1 StrBS als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend einzustufen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
EUR (gerundet) |
Kosten der Umbaumaßnahme im beitragsfähigen Abschnitt von Bahnhofstr. bis Schillerplatz |
94.000,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
1.350,-- |
= beitragsfähige Kosten |
92.650,-- |
./. Stadtanteil 25 % gem. § 5 Abs. 1 f) Nr. 1 StrBS |
23.150,-- |
= Umlagefähige Kosten |
69.500,-- |
./. Eckgrundstücksvergünstigungen |
1.550,-- |
=Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Hh.-Stelle 67000.35300 „Straßenbeitrag Straßenbeleuchtung Luisenstraße von Bahnhofstraße bis Schillerplatz") |
67.950,-- |
Kreditmarktmittel |
26.050,-- |
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