Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2003
3a. Straßenreinigungsgebühren
Antrag FDP vom 10.09.2003, DS I (A) 544
Az: 000-0002-01/0186#0260/2003
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 33:32 Stimmen ab:
A. Der Magistrat wird beauftragt, unabhängig vom Eigenbetrieb der Stadt
Offenbach (ESO) die Berechnung und Erhebungspraxis der Straßen-
reinigungsgebühren in Offenbach grundsätzlich zu prüfen. Dabei soll
insbesondere geprüft werden,
1. ob der ESO rechtlich gezwungen ist, Straßenreinigungsgebühren von
Bürgern für 4 Jahre nachzufordern, wenn die für die Gebühr maßgeblichen
Grundstücksdaten jetzt neu angesetzt und die bisherige Berechnungsweise
als fehlerhaft eingestuft wird;
2. welche Möglichkeiten es gibt, im Wege des billigen Ermessens auf jeden Fall
Härtefälle bei Nachforderungen zu vermeiden;
3. welche Varianten der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren in
Deutschland rechtlich möglich sind und praktiziert werden;
4. ob die derzeitige Gebührensatzung zumindest so reformiert werden kann,
dass Härtefälle durch unglücklichen Grundstückszuschnitt und krasses
Missverhältnis von Gebühr und Leistung vermieden werden können;
B. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, mit dem ESO aufgrund der enormen
Beträge, die von Bürgern nachgefordert werden, zu vereinbaren, dass in
strittigen Fällen eine vorläufige Stundung vorgenommen wird.
(Die Beschlusslage des ebenfalls unter TOP 3 a behandelten Dringlichkeitsantrages DS I (A) 545 ist hier nicht abgedruckt.)
Offenbach a.M., den 12.09.2003
Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung