Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar 2007
17. Fußball für alle: Öffentliches Fernsehen in Offenbach am 27. Februar
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. vom 24.01.2007, DS I (A) 120
Az: 000-0002-01/0934#1208/2007
Änderungsantrag CDU, SPD, B`90/Die Grünen, FDP, FWG und MUT vom 25.01.2007, DS I (A) 120/1
Az: 000-0002-01/0934#1209/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 120/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt alle Versuche privater Sponsoren, ein öffentliches Fernsehen (Public Viewing) anlässlich des Pokalspiels der Offenbacher Kickers gegen Eintracht Frankfurt am 27.02.2007 zu initiieren.
Selbstverständlich ist für die Stadtverordnetenversammlung, dass das Polizeipräsidium Südosthessen seine Zustimmung erteilen muss.
Des Weiteren ist die Stadtverordnetenversammlung der Ansicht, dass es sich zwar um eine wünschenswerte Maßnahme handelt, jedoch dürfen der Stadt Offenbach hierfür keine Kosten entstehen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 120/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt alle Versuche privater Sponsoren, ein öffentliches Fernsehen (Public Viewing) anlässlich des Pokalspiels der Offenbacher Kickers gegen Eintracht Frankfurt am 27.02.2007 zu initiieren.
Selbstverständlich ist für die Stadtverordnetenversammlung, dass das Polizeipräsidium Südosthessen seine Zustimmung erteilen muss.
Des Weiteren ist die Stadtverordnetenversammlung der Ansicht, dass es sich zwar um eine wünschenswerte Maßnahme handelt, jedoch dürfen der Stadt Offenbach hierfür keine Kosten entstehen.
DS I (A) 120
Durch Annahme der DS I (A) 120/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 120
Die Stadtverordneten fordern den Magistrat auf, anlässlich des Pokalspiels der Offenbacher Kickers gegen Eintracht Frankfurt am 27.02.2007 ein öffentliches Fernsehen ("public viewing") zu initiieren: Er möge in Zusammenarbeit mit dem DFB die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, eine geeignete Örtlichkeit (z.B. den Wilhelmsplatz) auswählen und einen für die Zuschauer kostenlosen Besuch ermöglichen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 26.01.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung