Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007
17. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 622 mit der Bezeichnung "Offenbach östliche Innenstadt - zwischen Main-, Au- und Arthur-Zitscher-Straße"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 270/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 189
Az: 000-0002-01/1011#1315/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 23, zwischen Austraße, Hermann-Steinhäuser-Straße, Arthur-Zitscher-Straße und Mainstraße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 23, Nr. 266/1, 267-268, 269/1, 270/1, 271 bis 279, 280/1, 281 bis 284, 285/1, 285/2, 287/1, 290/1, 291, 292/1, 293, 294/2 und 295/5 sowie die Straßenparzellen von Austraße, Mainstraße und Arthur-Zitscher-Straße, je teilweise.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 03.09.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung