Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007
22. Anteilige Übernahme von Elternbeiträgen zu den Essenskosten in Kindertagesstätten im Rahmen des § 90 SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 284/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 194
Az: 000-0002-01/1019#1323/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig unter Beachtung der Protokollnotiz wie folgt:
1. Die Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kindertagesstätten werden ab
dem Kindertagesstättenjahr 2007/08 zu 50 % in die Beitragsentlastung gem.
§ 90 SGB VIII einbezogen.
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HHST 45 410.76 110 -
Elternentlastung nach § 90 SGB VIII - zur Verfügung.
Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:
Protokollnotiz HFB 20.08.07
Der Ausschuss empfiehlt „den 1. Satz des Tenors zu streichen“.
DS I (A) 194
Der Magistrat * beschloss am 15.08.2007:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kindertagesstätten werden ab dem
Kindertagesstättenjahr 2007/08 zu 50 % in die Beitragsentlastung gem. § 90 SGB
VIII einbezogen.
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HHST 45 410.76 110 -
Elternentlastung nach § 90 SGB VIII - zur Verfügung.
* Redaktionelle Änderung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 03.09.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung