Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. April 2008
9. Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gemäß § 44b SGB II vom 20.12.2007
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 31.03.2008, DS I (A) 294
Az: 000-0002-01/1163#1505/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich beim hessischen und beim
deutschen Städtetag sowie bei der Landes- und Bundesregierung für eine
tragfähige Zukunft für die Umsetzung des SGB II und der kommunalen
Beschäftigungsförderung ein.
2. Erster Ansatzpunkt muss es sein, nicht übereilt die getrennte
Aufgabenwahrnehmung zwischen Kommunaler Trägerschaft und
Bundesanstalt für Arbeit anzustreben, sondern die verfügbare Zeit bis zum
31.12.2010 dafür zu nutzen, nach einer breiten fachpolitischen Debatte eine
tragfähige Lösung zu finden.
3. Die Rückabwicklung der ARGEn in das Modell der „Kooperativen Jobcenter“
unter Regie und Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit ist keine
erstrebenswerte Lösung.
4. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei allen relevanten Institutionen in
diesem Sinne einzusetzen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 21.04.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung