Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010
19. Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II
Antrag Magistratsvorlage Nr. 398/10 (Dez. II, Amt 81) vom 20.10.2010,
DS I (A) 646
Az: 000-0002-01/1660#2109/2010
Ergänzungsantrag FW vom 02.11.2010, DS I (A) 646/1
Az: 000-0002-01/1660#2126/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 646 und DS I (A) 646/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 2/3-Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach macht von der im Gesetz zur Weiterentwicklung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 in § 6a, Abs. 2-7
vorgesehenen Möglichkeit der Beantragung der Zulassung als kommunaler
Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II Gebrauch.
2. Der Magistrat wird beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte in die Wege
zu leiten.
3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig
über die Kostenentwicklung der Umstellung auf die kommunale Trägerschaft
Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattung beinhaltet nicht nur die Kosten
der Einmalausgaben für die Umstellung, sondern auch die Kosten
(tatsächliche Einsparung) im laufenden Betrieb.
nachrichtlich: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat gemäß § 38 HGO 71 Mitglieder. Lt. Anwesenheitsliste waren hiervon 66 Stadtverordnete anwesend. Die Abstimmung erfolgte gegen 23:00 Uhr.
Die Anwesenheitsliste ist dem Originalprotokoll beigefügt.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 646/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig und mit 2/3-Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:
3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über die
Kostenentwicklung der Umstellung auf die kommunale Trägerschaft Bericht zu erstatten.
Diese Berichterstattung beinhaltet nicht nur die Kosten der Einmalausgaben für die
Umstellung, sondern auch die Kosten (tatsächliche Einsparung) im laufenden Betrieb.
DS I (A) 646
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich mit 2/3-Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach macht von der im Gesetz zur Weiterentwicklung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 in § 6a, Abs. 2-7 vorgesehenen Möglichkeit der
Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II Gebrauch.
2. Der Magistrat wird beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.11.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung