Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010
11. Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach
am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069
hier: Sachstandsbericht und Verlängerung der Testphase bis zum 31.12.2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/10 (Dez. I, Amt 10) vom 20.10.2010,
DS I (A) 637
Az: 000-0002-01/1652#2101/2010
Ergänzungsantrag CDU vom 27.10.2010, DS I (A) 637/1
Az: 000-0002-01/1652#2123/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 637 und DS I (A) 637/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Es dient zur Kenntnis, dass das Frankfurter D115 Service-Center im Oktober
2009 den Betrieb gestartet hat und Anfang März 2010 aufgrund einer
Öffentlich rechtlichen Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Offenbach in
die Pilotphase des D115-Verbundes aufgenommen wurde.
2. Der in der Anlage beigefügten Anpassung der Öffentlich-Rechtlichen
Vereinbarung (Anlage 1) wird unter Beachtung des Beschlusses DS I (A) 545
und DS I (A) 545/1 vom 04.02.2010 zugestimmt.
3. An der Fortsetzung der Kooperation mit der Stadt Frankfurt wird festgehalten.
Aufgrund insbesondere noch bestehender softwaretechnischer
Schwierigkeiten (Wissensmanagement, Suche, Statistik) wird daher die
Testphase um ein Jahr bis 31.12.2011 verlängert. Hierfür wird sich die Stadt
Offenbach mit einem Kostenanteil in Höhe von 100.000 € beteiligen. Die
Mittel werden über die Änderungsliste zum Haushalt 2011 beim
Untersachkonto 06400.62020 (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer
D 115), Sachkonto: 68610000, Produkt: 01.01.14, zur Verfügung gestellt.
Die Testphase wird um die Auskunftstätigkeit für das Offenbacher
Bürgerbüro erweitert.
Über das Ergebnis der Testphase, die Fortführung der Kooperation und die
zu treffenden finanziellen Festlegungen wird im Oktober 2011 eine separate
Vorlage zur Entscheidung eingebracht.
4. Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Aufsichtsbehörde die Verlängerung
anzuzeigen.
5. Der Sachstandsbericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen
6. Der Magistrat wird beauftragt, monatlich mit allen Beteiligten
Projekt-Status-Gespräche zu führen und den aktuellen Stand zu
dokumentieren. Dabei soll erfasst werden, welche offenen Punkte mit
welcher Priorität existieren, wer dafür verantwortlich ist und wann der Punkt
voraussichtlich erledigt ist. Das monatliche Protokoll wird der
Stadtverordnetenversammlung zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
(nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf die Kenntnisnahmen.)
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 637/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Magistratsvorlage I (A) 637 wird wie nachstehend ergänzt:
„6. Der Magistrat wird beauftragt, monatlich mit allen Beteiligten Projekt-Status-Gespräche zu führen und den aktuellen Stand zu dokumentieren. Dabei soll erfasst werden, welche offenen Punkte mit welcher Priorität existieren, wer dafür verantwortlich ist und wann der Punkt voraussichtlich erledigt ist. Das monatliche Protokoll wird der Stadtverordnetenversammlung zur Einsicht zur Verfügung gestellt.“
DS I (A) 637
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Es dient zur Kenntnis, dass das Frankfurter D115 Service-Center im Oktober 2009
den Betrieb gestartet hat und Anfang März 2010 aufgrund einer Öffentlich
rechtlichen Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Offenbach in die Pilotphase
des D115-Verbundes aufgenommen wurde.
2. Der in der Anlage beigefügten Anpassung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung
(Anlage 1) wird unter Beachtung des Beschlusses DS I (A) 545 und DS I (A) 545/1
vom 04.02.2010 zugestimmt.
3. An der Fortsetzung der Kooperation mit der Stadt Frankfurt wird festgehalten.
Aufgrund insbesondere noch bestehender softwaretechnischer Schwierigkeiten
(Wissensmanagement, Suche, Statistik) wird daher die Testphase um ein Jahr bis
31.12.2011 verlängert. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem
Kostenanteil in Höhe von 100.000 € beteiligen. Die Mittel werden über die
Änderungsliste zum Haushalt 2011 beim Untersachkonto 06400.62020
(Bundeseinheitliche Behördenrufnummer D 115), Sachkonto: 68610000, Produkt:
01.01.14, zur Verfügung gestellt.
Die Testphase wird um die Auskunftstätigkeit für das Offenbacher Bürgerbüro
erweitert.
Über das Ergebnis der Testphase, die Fortführung der Kooperation und die zu treffenden
finanziellen Festlegungen wird im Oktober 2011 eine separate Vorlage zur Entscheidung
eingebracht.
4. Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Aufsichtsbehörde die Verlängerung
anzuzeigen.
5. Der Sachstandsbericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen
(nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf die Kenntnisnahmen.)
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.11.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung