Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 20. September 2012
TOP 5
Haus des Jugendrechts
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 23.08.2012, 2011-16/DS-I(A)0232
Ergänzungsantrag Piraten vom 17.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0232/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0232
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten:
1. wie die Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ in Offenbach verwirklicht werden kann.
2. welche Kosten für die Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ in Offenbach entstehen.
3. welche Räumlichkeiten zur Nutzung als „Haus des Jugendrechts“ geeignet sind.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0232/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
der ursprüngliche Antrag wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
4. ob und wie bei der Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ interkommunale Zusammenarbeit mit umliegenden Kommunen, allen voran Frankfurt, erfolgen kann.
2011-16/DS-I(A)0232
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten:
1. wie die Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ in Offenbach verwirklicht werden kann.
2. welche Kosten für die Einrichtung eines „Haus des Jugendrechts“ in Offenbach entstehen.
3. welche Räumlichkeiten zur Nutzung als „Haus des Jugendrechts“ geeignet sind.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 25.09.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung