Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0432/2Ausgegeben am 12.09.2013
Eing. Dat. 12.09.2013
Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)
hier: Aufhebung der geltenden und Erlass einer neuen Stellplatzsatzung
Änderungsantrag FDP vom 11.09.2013
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In § 2 Abs. 5 wird Satz 1 wie folgt geändert:
1 Im Einzelfall kann im pflichtgemäßen Ermessen und aufgrund besonderer Umstände – jeweils ganz oder teilweise – der Ein- und Abstellplatzbedarf als in anderer Weise gedeckt betrachtet werden, der Stellplatzbedarf geringer festgelegt werden oder die Herstellungspflicht entfallen und auf die Beschränkung der Anzahl von Stellplätzen bzw. die Festsetzung einer Höchstzahl vor allem in den Sonderzonen verzichtet werden.
Als Abs. 6 in § 2 wird eingefügt:
Im Ermessen der Verwaltung kann zeitlich befristet auf den Nachweis des Stallplatzbedarfs verzichtet werden.
Begründung:
Aus Sicht des Antragstellers ist die Stellplatzsatzung insgesamt entbehrlich. Für den Fall einer Verabschiedung sollten aber mindestens die beiden oben genannten
Ergänzungen zur Flexibilisierung vorgenommen werden. Hiermit könnten mit
Investoren und Unternehmen auch sinnvolle Einzelfallregelungen geschaffen
werden.