Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0655/1Ausgegeben am 11.12.2014
Eing. Dat. 11.12.2014
Rauchverbot auf Spielplätzen
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) vom 30.08.2007
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 11.12.2014
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Rauchverbotes auf Spielplätzen, vorab oder mindestens zeitgleich mit seinem Inkrafttreten, eine Informationskampagne zu starten und an allen Spielplätzen dauerhaft mit einer deutlichen Beschilderung auf das Rauchverbot aufmerksam zu machen.
Begründung:
Verbote und Satzungsänderungen allein verfehlen ihr Ziel, wenn die Information dazu die Zielgruppe nicht erreicht. Nur durch umfassende Öffentlichkeitsarbeit und vor allem deutlich sichtbare Beschilderungen, wie in Heidelberg, werden rauchende Spielplatzbesucher auf ihre Verantwortung gegenüber den Kindern aufmerksam gemacht und zu einer Verhaltensänderung bewegt. Zwischen Städten, die ein Rauchverbot ohne entsprechende Kommunikationsmaßnahmen einführten und solchen die überhaupt kein Rauchverbot hatten, war nach einer Untersuchung kein nennenswerter Unterschied in der Anzahl der auf den Spielplätzen vorzufindenden Zigarettenstummel festzustellen.