Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016
TOP 4
Stellenplan 2017
Verstärkung des Personals bei der Stadtpolizei - Einrichtung einer „Task Force Verkehr“
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.12.2016,
2016-21/DS-I(A)0128/4
Ergänzungsantrag AfD vom 08.12.2016, 2016-21/DS-I(A)0128/4/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0128/4
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. das Personal der Stadtpolizei durch 6 zusätzliche Stellen zu verstärken. Jede der drei Dienstgruppen der Stadtpolizei wird um zwei Mitarbeiter/innen personell aufgestockt. Die Stellen werden dem Ordnungsamt zugeordnet.
2. die neuen Mitarbeiter/innen vollumfänglich in sämtlichen Bereichen der Verkehrsüberwachung auszubilden. Diese bilden die sogenannte „Task Force Verkehr“ bei der Stadtpolizei.
3. die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 330.000,- EURO jährlich durch erhöhte Einnahmen im Bereich der „Verwarnungs- und Bußgelder der Verkehrsüberwachung“, die die Task-Force erwirtschaftet, aufzubringen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0128/4/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Drucksache 2016-21/DS-I(A)0128/4 wird um folgenden Punkt 4. ergänzt:
Die zusätzlich vorgesehenen 6 Stellen bei der Stadtpolizei werden für 24 Monate zeitlich befristet besetzt.
Nach Ablauf von 18 Monaten wird in einer Nachkalkulation ermittelt und berichtet, ob die geplanten Mehreinnahmen bei den Verwarnungs- und Bußgeldern die veranschlagten Personalkosten tatsächlich decken.
2016-21/DS-I(A)0128/4
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. das Personal der Stadtpolizei durch 6 zusätzliche Stellen zu verstärken. Jede der drei Dienstgruppen der Stadtpolizei wird um zwei Mitarbeiter/innen personell aufgestockt. Die Stellen werden dem Ordnungsamt zugeordnet.
2. die neuen Mitarbeiter/innen vollumfänglich in sämtlichen Bereichen der Verkehrsüberwachung auszubilden. Diese bilden die sogenannte „Task Force Verkehr“ bei der Stadtpolizei.
3. die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 330.000,- EURO jährlich durch erhöhte Einnahmen im Bereich der „Verwarnungs- und Bußgelder der Verkehrsüberwachung“, die die Task-Force erwirtschaftet, aufzubringen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung