Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017
TOP 34
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m.
§§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach a.M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-263 (Dez. I, Amt 60) vom 09.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0266
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 2, wird zugestimmt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung