Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0299Ausgegeben am 19.10.2017
Eing. Dat. 19.10.2017
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2018
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-349 (Dez. II, ESO) vom 18.10.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2018 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge
€ 76.027.818
Aufwendungen € 73.070.016
Jahresüberschuss € 2.957.802
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 13.886.163
Kreditaufnahme € 0
Summe € 13.886.163
Kredittilgung € 2.626.163
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 370.000
Investitionen € 10.890.000
Summe € 13.886.163
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 0 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.450.000 festgesetzt
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2018 ist.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I 1989, 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. I S. 121), insbesondere der §§ 15-19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet. Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Anlagen:
- Anlage Erläuterungsteil: Wirtschaftsplan 2018 des ESO Eigenbetrieb
- Anlage Tabellenteil: Deckblatt
- Anlage Tabelle 1: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2018
- Anlage Tabelle 2: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2018 nach Sparten
- Anlage Tabelle 3: Investitionen ESO Eigenbetrieb 2018
- Anlage Tabelle 4: Investitionsplanung zum Wirtschaftsplan 2018 - 2022
- Anlage Tabelle 5: Verpflichtungsermächtigungen 2018
- Anlage Tabelle 6: Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2018
- Anlage Tabelle 7: Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2018 - 2022
- Anlage Tabelle 8: Übersicht der Risiken für den ESO Eigenbetrieb 2018
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.