Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018
TOP 13
Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-417 (Dez. IV, Amt 40) vom 14.11.2018,
2016-21/DS-I(A)0514
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender KSS vom 26.11.2018,
2016-21/DS-I(A)0514/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0514, 2016-21/DS-I(A)0514/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen zugestimmt:
Seite 16, letzter Absatz: nach „…allgemeinen Schulen“ werden die Worte „räumlich und sächlich“ eingefügt. Als letzter Satz wird angehängt: „Über personelle Aussagen werden hier keine Aussagen getroffen.“
Die Tabelle auf Seite 17 wird in der Zeile Käthe-Kollwitz-Schule berichtigt. Statt „Nein“ wird „Ab 3.Quartal 2019“ eingesetzt.
Auf Seite 30, vierte Absatz, vorletzter Satz wird der Text „… auf 4 fünf- bis siebenzügige Gymnasien…“ geändert in „… auf 4 vier- bis siebenzügige Gymnasien…“.
2. Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0514/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Seite 16, letzter Absatz: nach „…allgemeinen Schulen“ werden die Worte „räumlich und sächlich“ eingefügt. Als letzter Satz wird angehängt: „Über personelle Aussagen werden hier keine Aussagen getroffen.“
Die Tabelle auf Seite 17 wird in der Zeile Käthe-Kollwitz-Schule berichtigt. Statt „Nein“ wird „Ab 3.Quartal 2019“ eingesetzt.
Auf Seite 30, vierte Absatz, vorletzter Satz wird der Text „… auf 4 fünf- bis siebenzügige Gymnasien…“ geändert in „… auf 4 vier- bis siebenzügige Gymnasien…“.
2016-21/DS-I(A)0514 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen zugestimmt:
Seite 16, letzter Absatz: nach „…allgemeinen Schulen“ werden die Worte „räumlich und sächlich“ eingefügt. Als letzter Satz wird angehängt: „Über personelle Aussagen werden hier keine Aussagen getroffen.“
Die Tabelle auf Seite 17 wird in der Zeile Käthe-Kollwitz-Schule berichtigt. Statt „Nein“ wird „Ab 3.Quartal 2019“ eingesetzt.
Auf Seite 30, vierte Absatz, vorletzter Satz wird der Text „… auf 4 fünf- bis siebenzügige Gymnasien…“ geändert in „… auf 4 vier- bis siebenzügige Gymnasien…“.
2. Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.
2016-21/DS-I(A)0514 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan wird zugestimmt.
2. Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung