Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019
TOP 4
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2019 (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-413 (Dez. II, ESO) vom 14.11.2018,
2016-21/DS-I(A)0512
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2019 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 77.957.277
Aufwendungen € 75.141.752
Jahresüberschuss € 2.815.524
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 4.340.847
Kreditaufnahme € 11.500.000
Summe € 15.840.847
Kredittilgung € 1.821.547
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 360.000
Investitionen € 13.659.300
Summe € 15.840.847
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 11.500.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.190.700 festgesetzt.
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
€ 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2019 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2019 ist.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung