Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020
TOP 3
Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
a) Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2021
b) Beratung der Produktbereiche 01 - 16
c) Beratung des Stellenplans 2021
d) Beratung der Haushaltssatzung, des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Haushaltsbegleitanträge
Hierzu folgende Anträge:
Mag. Vorlagen: 2016-21/DS-I(A)0860
2012-21/DS-I(A)0897(HSK)
2016-21/DS-I(A)0887 (WPl. ESO)
2016-21/DS-I(A)0883 (WwPl.)
2016-21/DS-I(A)0896 (StellPl.)
CDU, B‘90/Die Grüne, FDP und FW 2016-21/DS-I(A)0906 (Pb 05)
Herr Stv. Imeraj (JO) 2016-21/DS-I(A)0907 (Pb 06)
AfD 2016-21/DS-I(A)0878 (Hh-Begleitantrag)
2016-21/DS-I(A)0879 (Hh-Begleitantrag)
2016-21/DS-I(A)0880 (Hh-Begleitantrag)
DIE LINKE. 2016-21/DS-I(A)0900 (Hh-Begleitantrag)
2016-21/DS-I(A)0901 (Hh-Begleitantrag)
2016-21/DS-I(A)0903 (Hh-Begleitantrag)
Anträge Ausschussvorsitzender HFB 2016-21/DS-I(A)0860/1 Änderungsliste zum
Ergebnishaushalt 2021
2016-21/DS-I(A)0860/2 Änderungsliste zum
Finanzhaushalt 2021 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm
2016-21/DS-I(A)0860/3 Änderungsliste zu
den Verpflichtungsermächtigungen 2021
2016-21/DS-I(A)0896/1 Änderungsliste zum
Stellenplan 2021
2016-21/DS-I(A)897/1 Änderungsantrag zum
Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2021
2016-21/DS-I(A)0902 Änderung zur
Haushaltssatzung 2021
a) Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2021
Hierzu sprechen: Herr Stv. Martin Wilhelm (SPD), Herr Stv. Roland Walter (CDU), Frau Stv. Ursula Richter (B‘90/DIE Grünen), Herr Stv. Dominik Schwagereit (FDP), Frau Stv. Elke Kreiss (DIE LINKE.), Herr Stv. Hellmut Merrettig (AfO), Frau Stv. Christin Thüne (AfD) und Herr Stv. Dominik Imeraj (JO)
Nachrichtlich: Die Fraktionen FW und FNO geben keine Stellungnahmen ab.
b) Beratung der Produktbereiche 01 - 16
Änderungslisten
Herr Bürgermeister und Stadtkämmerer Peter Freier legt in der Sitzung des Haupt- Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen am 09. Dezember 2020 Änderungslisten zum Ergebnishaushalt 2021, zum Finanzhaushalt 2021 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm, zu den Verpflichtungsermächtigungen und zum Stellenplan 2021 vor. Des Weiteren legt er eine Änderung zur Haushaltssatzung und eine Änderung zum Haushaltssicherungskonzept vor.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Bruszynski (CDU), erhebt diese Änderungslisten und die Änderungsvorlagen zur Haushaltssatzung und zum HSK jeweils zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.
Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2021
Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0860/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2021.
Änderungsliste Finanzhaushalt 2021 inkl. der Änderungen im Investitionsprogramm
Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0860/2
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Finanzhaushalt 2021 inkl. den Änderungen im Investitionsprogramm.
Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen 2021
Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0860/3
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zu den Verpflichtungsermächtigungen 2021.
Alle Änderungslisten sind Bestandteil des Originalprotokolls
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 01.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 02.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 03.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 04.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“
Hierzu die DS
CDU, B‘90/Die Grünen, FDP, FW 2016-21/DS-I(A)0906
Behindertenbeirat und Seniorenbeirat finanziell gleichstellen (Pb 05)
Antrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0906
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Zuwendungen an den Behindertenbeirat werden in Höhe von 12.600€ jährlich
(bisher 5.000€), beginnend ab dem Jahr 2021, mit den Zuwendungen an den Seniorenbeirat gleichgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 05.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“
Hierzu die DS
Stv. Imeraj (JO) 2016-21/DS-I(A)0907
Kinder- und Jugendparlament (KJP) und Seniorenrat finanziell gleichstellen (Pb 06)
Antrag Stv. Imeraj (JO) vom 10.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0907
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Zuwendungen an das Kinder- und Jugendparlament werden beginnend ab dem Jahr 2021 auf 12.600€ erhöht (bisher 5.800€) und somit an die Zuwendungen an den Seniorenrat angepasst.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 06.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 07 „Gesundheitsdienste“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 07.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 08 „Sportförderung“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 08.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 09 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 09.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 10.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“
Hierzu die DS
Magistratsvorlage 2016-21/DS-I(A)0887 (WPl. ESO)
Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-500 (Dez. II, ESO) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0887
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2021 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge € 82.080.836
Aufwendungen € 78.872.443
Jahresüberschuss € 3.208.393
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 4.711.000
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage* € - 0
Kreditaufnahme € 9.320.000
Summe € 14.031.000
Kredittilgung € 2.419.000
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 332.000
Investitionen € 11.280.000
Summe € 14.031.000
* Es handelt sich um eine tatsächliche Entnahme, die aufgrund der Arithmetik des Finanzplans mit negativem Vorzeichen dargestellt ist.
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 11.280.000 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 6.000.000 festgesetzt.
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2021 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2021 ist.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2021) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 11.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2020
Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 12.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“
Hierzu die DS
Antrag Magistratsvorlage 2016-21/DS-I(A)0690
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2021 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-487 (Dez. I, Amt 80) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0883
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.
Die Anlage (Waldwirtschaftsplan 2021) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrages jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 13.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 14 „Umweltschutz“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 14.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 15 „Wirtschaft und Tourismus“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 15.
Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2021
Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
Hierzu liegen keine Anträge vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 16.
c) Beratung des Stellenplans
Hierzu die DS
Magistratsvorlage 2016-21/DS-I(A)0896 (StellPl.)
Antrag Ausschussvorsitzender HFB 2016-21/DS-I(A)0896/1 (Änd.Liste
StellPl.)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-449 (Dez. II (Amt 20) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0896
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020,
2016-21/DS-I(A)0896/1
2016-21/DS-I(A)0896, 2016-21/DS-I(A)0896/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen den beigefügten Stellenplan 2021.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen vom 9.12.2020 legt der Stadtkämmerer, Herr Bürgermeister Freier eine 2. Änderungsliste zum Stellenplan vor. Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Bruszynski (CDU), erhebt diese zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.
2016-21/DS-I(A)0896/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die Änderungsliste zum Stellenplan.
2016-21/DS-I(A)0896
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit
unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen den beigefügten Stellenplan 2021.
d) Beratung der Haushaltssatzung, des Investitionsprogramms und des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Haushaltsbegleitanträge
Haushaltsbegleitanträge
Hierzu die DS
AfD 2016-21/DS-I(A)0878
2016-21/DS-I(A)0879
2016-21/DS-I(A)0880
DIE LINKE. 2016-21/DS-I(A)0900
2016-21/DS-I(A)0901
2016-21/DS-I(A)0903
Haushaltsbegleitantrag
Planung, Beschaffung, Bau und Inbetriebnahme von Warnanlagen
Antrag AfD vom 15.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0878
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die flächendeckende Installation von Sirenenwarnlangen in der Stadt Offenbach.
Der Magistrat wird mit der Planung, der Beschaffung, dem Bau, der Inbetriebnahme und der Bereitstellung von ausreichenden Mitteln im Finanzhaushalt 2021 und folgende beauftragt.
Haushaltsbegleitantrag
Finanzielle Förderung des Baus von Zisternen
Antrag AfD vom 15.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0879
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur finanziellen Förderung des Baus von Zisternen in der Stadt Offenbach zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dazu sind in den Haushaltsplänen 2021 und folgende zur Umsetzung des Konzeptes jährlich Mittel in Höhe von € 300.000,- einzuplanen.
Haushaltsbegleitantrag
Prioritätenliste zur Sanierung der Offenbacher Radwege
Antrag AfD vom 17.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0880
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, eine Prioritätenliste zur Sanierung der vorhandenen Radwege in der Stadt Offenbach zu erstellen und, beginnend mit dem Jahr 2021, jährlich € 500.000,- zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Haushaltsplan zu etatisieren.
Haushaltsbegleitantrag
Controlling der externen Beratungsleistungen
Antrag DIE LINKE. vom 27.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0900
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat legt jährlich einen Bericht vor, der die Stadtverordneten umfassend über die Vergabe externer Beratungsleistungen informiert. Der Bericht soll vor allem folgende Fragen klären:
- Wie viele externe Beauftragungen von Planungsleistungen, Ingenieurleistungen, Gutachten (z.B. Verkehr, Recht etc.), Organisationsbetrachtungen, Schulungskonzepte, Moderationen, Befragungen, Machbarkeitsstudien, Evaluationen, Personalfindung, IT-Dienstleistungen usw. ab 10.000 Euro wurden im Jahr für die Stadt durchgeführt? Welchen finanziellen Umfang hatten die einzelnen Beauftragungen? Bitte auflisten.
- Aus welchen Gründen (kein geeignetes Personal/Fachwissen vorhanden, keine freien Personalkapazitäten, Sachverständigentätigkeit, Sonderaufgabe, Wirtschaftlichkeit etc.) wurden diese jeweiligen externen Beauftragungen ausgeführt?
- Welche dieser externen Beauftragungen hätten prinzipiell durch städtisches Personal durchgeführt werden können? Wie viel zusätzliches Personal wäre hierzu notwendig?
- Wie hoch wäre die Kostenersparnis für den Haushalt bei Durchführung der Aufgabenwahrnehmung durch internes Personal?
Haushaltsbegleitantrag
Stabsstelle Förderungsakquise und Fristenmanagement einrichten
Antrag DIE LINKE. vom 27.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0901
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
In der Stadtverwaltung wird eine Stabsstelle Förderungsakquise eingerichtet, um die bereits erfolgreiche Fördermittelakquise effizient planen, überwachen und durchführen zu können. Der Magistrat legt dafür einen Vorschlag zur finanziellen und personellen Ausstattung vor.
Dies sind die Aufgaben der Stabsstelle:
- Fachbereichsübergreifende Prüfung aller anstehenden Projekte ab einem Investitionsvolumen von mehr als 20.000 € auf mögliche Förderungen durch die EU, den Bund, das Land Hessen und weitere Institutionen (z. B. Stiftungen).
- Ergänzung aller Verwaltungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse, sofern sie Projekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20.000 € vorsehen auf die Möglichkeit einer Förderung. Dabei sollen auch kleinere Änderungen der Projekte mitgeprüft werden, wenn dadurch eine Förderung möglich erscheint.
- Die eingerichtete Stabsstelle ist darüber hinaus dafür zuständig, die Einhaltung aller Fristen für Fördermittel sicherzustellen.
Die Stabsstelle legt jährlich einen Bericht über die akquirierten Mittel vor.
Haushaltsbegleitantrag
Sozialpaket für Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 02.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0903
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird aufgefordert, zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ein Sozialpaket zur Abfederung der Folgen der Coronakrise vorzulegen.
Das Sozialpaket gilt für Menschen im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII, Drittes Kapitel, Hilfe zum Lebensunterhalt, Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und für wohngeldberechtigte Haushalte. In seiner Zusammenstellung werden folgende Posten berücksichtigt:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die normalerweise ein Mittagessen in der Schule, Kita oder einer anderen Betreuungseinrichtung erhalten, bekommen auf Antrag das Mittagessen nach Hause geliefert, wenn sie von der Quarantäneregelung betroffen sind oder wenn sie als Schüler im Wechselmodell in einer Heimarbeitsphase sind. Das Antragssystem für diese Leistung ist niedrigschwellig zu gestalten.
- Die Stadt richtet an zentraler Stelle eine Fahrradwerkstatt ein, in der Fahrräder unter Anleitung repariert werden können. Die Benutzung dieser Werkstatt ist für Menschen der oben definierten Zielgruppe kostenfrei. Zudem werden dort gebrauchte Fahrräder repariert und günstig an dieselbe Zielgruppe weiterverkauft. Zu prüfen ist insbesondere eine Kooperation mit dem Verein für technische Berufsausbildung Offenbach e.V. (VTBO).
- Die Stadt schafft leistungsfähige Internet-Zugangs-Orte, an denen Schüler, die sich im Wechselmodell befinden, unter Einhaltung der Corona-Schutz-Richtlinien arbeiten können. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür zeitnah ein Konzept vorzulegen.
- Haushalte der oben definierten Zielgruppe erhalten einen Zuschuss für den Kauf von Schutzmasken und Hygieneprodukten in Höhe von 50 Euro. Während der Zeit, in der die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fortbestehen, wird der Zuschuss periodisch im drei-Monats-Rhythmus an die Zielgruppe ausgezahlt.
- Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines Einkaufs-Liefer-Dienstes vorzulegen. Zielgruppe sind Menschen der eingangs genannten Zielgruppe, die zu Risikogruppen gehören oder unter Quarantäneregelungen stehen. Dazu ist eine Kooperation mit sozialen Trägern zu prüfen.
Für das Sozialpaket sind im Haushalt 3.583.000 € zur Verfügung zu stellen.
Es folgen die Abstimmungen über den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt.
Gesamtergebnishaushalt 2021 unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit den Gesamtergebnishaushalt 2021 unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.
Gesamtfinanzhaushalt 2021 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm) unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit den Gesamtfinanzhaushalt 2021 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm) unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.
Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2021
Hierzu die DS
Magistratsvorlage 2016-21/DS-I(A)0860
2016-21/DS-I(A)0897 (HSK)
Antrag Ausschussvorsitzender HFB 2016-21/DS-I(A)0902
2016-21/DS-I(A)0897/1 (HSK)
Haushaltssicherungskonzept 2021
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-449 (Dez. II, Amt 20) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0897
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 9.12.2020,
2016-21/DS-I(A)0897/1
2016-21/DS-I(A)0897/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit das am 9.12.2020 zum Antrag erhobene Haushaltssicherungskonzept (HSK).
Das HSK 2021 - 2016-21/DS-I(A)0897/1 - ist Bestandteil des Originalprotokolls
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Im Hinblick auf den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.11.2020, 2016-21/DS-I(A)0905, legt der Stadtkämmerer, Herr Bürgermeister Freier, in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen vom 9.12.2020 eine neues HSK vor. Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Bruszynski (CDU), erhebt dieses zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.
2016-21/DS-I(A)0897/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit das am 9.12.2020 zum Antrag erhobene Haushaltssicherungskonzept (HSK).
2016-21/DS-I(A)0897
Durch Annahme von 2016-21/DS-I(A)0897/1 entfällt die Abstimmung über das HSK, 2016-21/DS-I(A)0897.
Änderung Haushaltssatzung 2021
Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020,2016-21/DS-I(A)0902
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
§ 7 der Haushaltssatzung wird wie folgt angepasst:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 100.000 € überschreiten.
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-449 (Dez. II, Amt 20) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0860
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit der Maßgabe, dass der Magistrat diese beschlossenen Änderungen sowie die unter TOP 2a beschlossene Hebesatzsatzung 2021ff (2016-21/DS-I(A)0905) berücksichtigt und in die Haushaltsatzung einarbeitet mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. die Haushaltssatzung 2021 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2021 und der Stellenplan für das Jahr 2021 festgesetzt.
2. das beigefügte Investitionsprogramm 2020 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2021 (2016-21/DS-I(A)0897/1) wird
beschlossen.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung