Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.10.02
Eing. Dat. 10.10.02
Nr. 397
Dez.: II Amt 60
Neubau der Bushaltestelle „Waldhof S-Bahn", hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 299/02 vom 09.10.2002, DS I (A) 397
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Neubau der Bushaltestelle
„Waldhof S-Bahn", nach der vom Ing.-Büro Jungkunst, Mömbris, und der EVO AG in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 110.000,- EUR einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und im Hh.-Plan 2002 bei folgenden Hh.-Stellen bereitgestellt:
63000.96310
"Neubau Bushaltestelle
Bieber Waldhof,
Seligenstädter Str." 95.000,- EUR
63000.96100
„Haltestellenumbau" 15.000,-EUR
Gesamt: 110.000,-EUR
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Landeszuschuss
gem. GVFG/FAG: 88.200,- EUR
Kreditmarktmittel: 21.800,-EUR
Gesamt: 110.000,-EUR
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.778,04 EUR sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
Begründung:
Im Zuge des Ausbaues der Rodgau-Strecke der S-Bahn Rhein-Main entsteht im Stadtteil Waldhof ein neuer S-Bahnhof. Um eine direkte Verknüpfung des Offenbacher Busnetzes mit der S-Bahn sicherzustellen ist die Einrichtung einer neuen Bushaltestelle „Waldhof S-Bahn" vorgesehen. Die beiden Haltepunkte nördlich und südlich der Seligenstädter Straße liegen direkt am Zugang zur S-Bahn-Station.
Der Ausbau erfolgt behindertengerecht gemäß dem Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach a.M. mit Kasseler Sonderbordsteinen. Für Blinde und sehbehinderte Mitbürger wird im Bereich des Haupteinstiegs zum Bus ein Aufmerksamkeitsfeld (Blinden-Leitstreifen) mittels Rillenplatten angeordnet.
Zur Überquerung der Seligenstädter Straße ist ein neuer Fußgängerüberweg mit Lichtsignalanlage vorgesehen.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde vom Ing.-Büro Jungkunst, Mömbris, und der EVO AG in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 110.000,- EUR abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz i.V.m. dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz; der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes Hessen liegt vor.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 3.778,04 EUR.
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------