Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Januar 2006
12. Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe
Antrag FDP vom 05.01.2006, DS I (A) 968
Änderungsantrag CDU vom 11.01.2006, DS I (A) 968/1
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FWG vom 18.01.2006,
DS I (A) 968/2
Beschlusslage:
DS I (A) 968/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Bedarf für eine Befreiung von der Erhebungspflicht der sogenannten Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Offenbach besteht.
Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden:
1. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe
für das Haushaltsjahr 2006?
2. Wofür werden die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe verwendet?
Welche wirtschaftlichen Folgen würde die Abschaffung der Fehlbelegungs-
abgabe für die GBO haben?
3. Wie hoch ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer Sozialwohnung
gerechnet nach den verschiedenen Stufen der Fehlbelegungsabgabe? Ergibt
sich durch die Fehlbelegungsabgabe ein durchschnittlich höherer Mietpreis
als für eine vergleichbare Wohnung des freien Wohnungsmarktes?
4. Wie hat sich während der vergangenen Jahre der Bestand an Sozial-
wohnungen in Offenbach entwickelt, wie wird sich der Bedarf erwartungs-
gemäß in der Zukunft entwickeln?
5. Wie sehen die Erfahrungen anderer Kommunen nach Abschaffung der
Fehlbelegungsabgabe in Bezug auf die Durchmischung betroffener
Wohngebiete aus? Ist durch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe eine
wirksame Steuerung im Sinne einer breiten Durchmischung der
Sozialstruktur in Wohngebieten des sozialen Wohnungsbaus erreicht
worden?
6. Der Magistrat möge bei der Hessischen Landesregierung in Erfahrung
bringen, inwieweit das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsub-
ventionierung im Wohnungswesen (HessAFwoG) und dessen Ausführungs-
verordnungen derart geändert werden können, dass die Kommunen
selbstständig die Erhebungspflicht vornehmen dürfen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 968/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Bedarf für eine Befreiung von der Erhebungspflicht der sogenannten Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Offenbach besteht.
Folgende Fragen sollen dabei beantwortet werden:
1. Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe
für das Haushaltsjahr 2006?
2. Wofür werden die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe verwendet?
Welche wirtschaftlichen Folgen würde die Abschaffung der Fehlbelegungs-
abgabe für die GBO haben?
3. Wie hoch ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer Sozialwohnung
gerechnet nach den verschiedenen Stufen der Fehlbelegungsabgabe? Ergibt
sich durch die Fehlbelegungsabgabe ein durchschnittlich höherer Mietpreis
als für eine vergleichbare Wohnung des freien Wohnungsmarktes?
4. Wie hat sich während der vergangenen Jahre der Bestand an Sozial-
wohnungen in Offenbach entwickelt, wie wird sich der Bedarf erwartungs-
gemäß in der Zukunft entwickeln?
5. Wie sehen die Erfahrungen anderer Kommunen nach Abschaffung der
Fehlbelegungsabgabe in Bezug auf die Durchmischung betroffener
Wohngebiete aus? Ist durch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe eine
wirksame Steuerung im Sinne einer breiten Durchmischung der
Sozialstruktur in Wohngebieten des sozialen Wohnungsbaus erreicht
worden?
6. Der Magistrat möge bei der Hessischen Landesregierung in Erfahrung
bringen, inwieweit das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsub-
ventionierung im Wohnungswesen (HessAFwoG) und dessen Ausführungs-
verordnungen derart geändert werden können, dass die Kommunen
selbstständig die Erhebungspflicht vornehmen dürfen.
DS I (A) 968/1
Durch Annahme der DS I (A) 968/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 968/1
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Landtag mit dem Ziel einzuwirken, dass das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsub-ventionierung im Wohnungswesen (HessAFwoG) und dessen Ausführungsverordnungen mit dem Ziel geändert werden, dass die Kommunen selbständig die Erhebungspflicht auf einzugrenzende Wohngebiete vornehmen dürfen.
DS I (A) 968
Durch Annahme der DS I (A) 968/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 968
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bedarf für eine Befreiung von der Erhebungspflicht der sogenannten Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Offenbach für die betroffenen Wohngebiete darzustellen und die Befreiung zu beantragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 24.01.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung