Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2006
7. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 6.12.2005, DS I (A) 954
Az: 000-0002-01/0724#0938/2006
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
§ 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgenden Wortlaut:
Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen in der Stadtverordneten-versammlung vertreten sind und aus mindestens zwei Gemeindevertretern bestehen, erhalten Fraktionsstatus.
Im Übrigen sind Fraktionen Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 17.02.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung