Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007
12. Erneuerung der Straßenentwässerung in der Gabelsbergerstraße zwischen Waldstraße und Saligstraße
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung
der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 123/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 148
Az: 000-0002-01/0963#1254/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Fraktion REP wie folgt:
Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für die Erneuerung der Straßenentwässerung die Gabelsbergerstraße von Waldstraße bis Saligstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 15.05.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung