Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007
9. Eingliederung in Arbeitsverhältnisse
Antrag CDU vom 26.04.2007, DS I (A) 144
Az: 000-0002-01/0969#1260/2007
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 03.05.2007,
DS I (A) 144/1
Az: 000-0002-01/0969#1263/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 144/1 und DS I (A) 144
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten,
1. ob durch den Einsatz von Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16
Abs. 3 SGB II (1-Euro-Jobs) reguläre Arbeitsplätze wegfallen bzw. trotz
vorhandenem Bedarf keine neuen geschaffen werden,
2. wie hoch der Anteil der Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16
Abs. 3 SGB II (1-Euro-Jobs) ist, die unmittelbar oder zeitnah nach der
Maßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können,
3. ob und wie die Stadt Offenbach für Menschen, die auch nach erfolgreichem
Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 16 Abs.3 SGB II keine
reellen Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Beschäftigungs-
möglichkeit im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II in Form eines so genannten
„dritten“ oder auch „sozialen Arbeitsmarktes“ im gemeinnützigen Bereich bei
stadteigenen Gesellschaften zur Verfügung stellen kann.
4. wie das Verhältnis von Kunden zu Fallmanagern für Arbeitssuchende
unter 25 bzw. über 25 Jahren aussieht.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 144/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:
4. wie das Verhältnis von Kunden zu Fallmanagern für Arbeitssuchende
unter 25 bzw. über 25 Jahren aussieht.
DS I (A) 144
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten,
1. ob durch den Einsatz von Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs.
3 SGB II (1-Euro-Jobs) reguläre Arbeitsplätze wegfallen bzw. trotz vorhandenem
Bedarf keine neuen geschaffen werden,
2. wie hoch der Anteil der Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3
SGB II (1-Euro-Jobs) ist, die unmittelbar oder zeitnah nach der Maßnahme in den
1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können,
3. ob und wie die Stadt Offenbach für Menschen, die auch nach erfolgreichem
Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 16 Abs.3 SGB II keine
reellen Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, eine Beschäftigungsmöglichkeit
im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II in Form eines so genannten „dritten“ oder
auch „sozialen Arbeitsmarktes“ im gemeinnützigen Bereich bei stadteigenen
Gesellschaften zur Verfügung stellen kann.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 15.05.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung