Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2008
6. Einrichtung von Solarkraftwerken
Antrag CDU vom 02.06.2008, DS I (A) 308
Az: 000-0002-01/1183#1535/2008
Beschlusslage:
DS I (A) 308 Punkte 1 - 3
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf
Flächen, die für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden
können, ökonomisch und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;
2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
berücksichtigen;
3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer
Gemeinden mit einzubeziehen;
Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:
Herr Stv. Mangelmann (CDU) zieht im Namen seiner Fraktion den Punkt 4 der DS I (A) 308 zurück.
DS I (A) 308 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf Flächen, die
für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden können, ökonomisch
und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;
2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
berücksichtigen;
3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer Gemeinden
mit einzubeziehen;
DS I (A) 308 (alt)
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf Flächen, die
für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden können, ökonomisch
und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;
2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
berücksichtigen;
3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer Gemeinden
mit einzubeziehen;
4. eine Beschlussvorlage zur Errichtung von Solarkraftwerken ist bei positiver
Beurteilung der Stadtverordnetenversammlung als Projektvorlage zu unterbreiten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.06.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung