Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2008
11. Bebauungsplan Nr. 563B 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 563A "Hafen Offenbach, Mainviertel"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 162/08 (Dez.: I, Amt 60) vom 04.06.2008,
DS I (A) 313
Az: 000-0002-01/1198#1550/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Für das Gebiet des räumlichen Geltungsbereiches soll der Bebauungsplan
Nr. 563A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 563B.
2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB der Bebauungs-
planänderung liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 4 innerhalb des
räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 563A.
Der Geltungsbereich wird unter Bezugnahme auf die Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 563A "Hafen Offenbach, Mainviertel" wie folgt umgrenzt:
Im Süden und Osten: Von den nördlichen Grenzen der Straßenverkehrs-
flächen am Nordring und zur Carl-Ulrich-Brücke.
Im Norden: Von den nördlichen Grenzen der Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung "Fußweg".
Im Westen: Von der nordwestlichen Grenze des Plangebietsteils 2 (MI) in
Verlängerung bis zur nördlichen Grenze der Straßenverkehrsfläche
"Planstraße A", der nördlichen Grenze des Plangebietsteils 2 (MI), der
Grenze zwischen den Plangebietsteilen 2 und 3 (MI), der Grenze zwischen
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung "Fußgängerbereich" und der
Wasserfläche "Hafenbereich" und der westlichen Begrenzung des
Plangebietsteils 4 (MI).
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Über-
sichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
3. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 563A „Hafen
Offenbach, Mainviertel“ (Bebauungsplan Nr. 563B – Anlage 2a) mit textlichen
Festsetzungen – Stand 13.05.2008 (Anlage 2b) – einschließlich Begründung
mit Umweltbericht – Stand 13.05.2008 (Anlage 3) – werden der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugrunde gelegt.
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird wie folgt durchgeführt:
a) Veröffentlichung in der Presse
b) Ausstellung der Planung im Amt für Stadtplanung und Baumanagement
für die Dauer von 4 Wochen mit Gelegenheit zur persönlichen Darle-
gung und Erörterung durch Mitarbeiter/-innen des Amts für Stadtpla-
nung und Baumanagement.
c) Bürgerversammlung zur öffentlichen Darlegung und Erörterung der
Planung und Anhörung der Bürger.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.06.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung