Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0016/1Ausgegeben am 26.05.2011
Eing. Dat. 26.05.2011
Änderungsantrag der Stadtverordnetenfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, und Freie Wähler zu I (A) 16: Insolvenzgericht in Offenbach erhalten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Beibehaltung des Insolvenzgerichts bei dem Amtsgericht Offenbach aus, weil es sich hier um ein bewährtes Stück effizienter und bürgernaher Justizgewährleistung handelt, das auch wichtig für den Gerichtsstandort Offenbach ist.
Sie ist deshalb besorgt über die Absicht der Bundesregierung im Zuge der Novellierung der Insolvenzordnung zwingend vorzuschreiben, dass Insolvenzgerichte nur am Sitz der Landgerichte eingerichtet werden dürfen.
Sie begrüßt, dass die hessische Landesregierung über den Bundesrat diesem Entwurf entgegengetreten ist.
Sie fordert die Wahlkreisabgeordneten im Deutschen Bundestag auf, sich im Zuge der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs für einen Erhalt des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Offenbach einzusetzen.
Begründung:
Erfolgt mündlich, so erforderlich.