Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli 2015
TOP 8
Grundstücksverkauf Hergenröderstraße 42, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-178 (Dez. I, Amt 80) vom 17.06.2015,
2011-16/DS-I(A)0723
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die auf dem Beiblatt genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 420/1 = 563 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 205.495,00 EUR (365,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.
4. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.
5. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung