Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 16. Juni 2016
TOP 16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
hier: Änderung des Grundsatzbeschlusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-155 (Dez. I, Amt 60) vom 01.06.2016,
2016-21/DS-I(A)0024
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten aktualisierten
Prioritätenliste für das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm die
Förderung zu beantragen und die Detailplanungen für die aufgeführten
Projekte erarbeiten zu lassen. Das gesamte Fördervolumen des Bundes- und Landesprogramms in Höhe von zwischenzeitlich insgesamt 32.164.567 € ist vollständig auszuschöpfen.
2. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 25.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0843, wird dahin gehend geändert, dass nunmehr folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet werden sollen:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € in Tsd. €
Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B)
Sanierung Kita Goethestraße (15)
(hier nur förderfähige Kosten) 1.878 1.690
Umrüstung der Straßenbeleuchtung
auf LED
(hier nur förderfähige Kosten) 2.250 2.025
Radwegeverbindung Parkplatz Mainufer 350 315
Energetische Sanierung K.-Kollwitz-Schule
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte) 4.450 4.005
Sanierung Kita Neusalzer Straße (2)
(hier nur förderfähige Kosten) 900 810
Sanierung Kita Johannes-Morhart-Straße (16)
(hier nur förderfähige Kosten) 1.440 1.296
Sanierung Kita Arnoldstraße (7)
(hier nur förderfähige Kosten) 1.260 1.134
Sanierung Kita Schönbornstraße (12)
(hier nur förderfähige Kosten) 1.080 972
Energetische Fassadensanierung und
Umrüstung energieeffiziente Bürobeleuchtung
Rathaus
(hier nur förderfähige Kosten) 5.280 4.752
Sanierung Kita Brandenburger Straße (11)
(hier nur förderfähige Kosten) 2.100 1.980
Summe: Förderfähige Kosten im
Bundeskontingent rd. 21.000
Landesprogramm (Kommunalinvestitionsprogramm / KIP-L)
Neubau der Turnhalle Bieber-Waldhof
(hier nur förderfähige Kosten) 2.380 1.904
Bau der Radwegeverbindung Nordring
zwischen Goethering und SG Wiking
(hier nur förderfähige Kosten) 430 344
Neubau eines Kunstrasenplatzes
auf der Rosenhöhe
(hier nur förderfähige Kosten) 710 566
Sanierung des Bolzplatzes
Adolf-Kolping-Platz 280 224
Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte) 6.430 5.144
Umgestaltung des Spielplatzes
Johannes-Morhart-Straße
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte) 590 472
Ausstattungsverbesserungen (IT) von
Schulen 380 304
Summe: Förderfähige Kosten im
Landeskontingent rd. 11.200
Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten oder falls eine oder mehrere der o.g. Maßnahmen aufgrund derzeit nicht bekannter Fördermodalitäten, infolge zusätzlicher planerischer Erkenntnisse oder nicht vorhersehbarer Verzögerungen nicht im Rahmen des Förderprogrammes
abgewickelt werden können bzw. die veranschlagten förderfähigen Kosten nicht erreichen, können vom Magistrat folgende Maßnahmen als Nachrücker benannt werden:
Projektbezeichnung / -beschreibung geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € in Tsd. €
Bundesprogramm
Deutsches Ledermuseum –
Umrüstung der Beleuchtung auf LED
(hier nur förderfähige Kosten) 200 180
Landesprogramm
Ausstattungsverbesserungen (IT) von 1.565 1.252
Schulen
3. Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden
Maßnahmen aus dem Bundesprogramm bis Ende 2018 – nach Aussage des Hessischen Finanzministeriums steht eine Verlängerung bis Ende 2020
unmittelbar bevor - und aus dem Landesprogramm bis Ende 2020
abgeschlossen sein. Zur Beschleunigung der Projektumsetzung wird daher zugestimmt, dass
a. dieser Beschluss für alle Förderprojekte nach Ziffer 2 zugleich als Grundsatzbeschluss gilt und
b. die Ausschreibungen für die jeweils erste Bauleistung der Projekte
bereits so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach
Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Projekte zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die
entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung