Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0268/1Ausgegeben am 14.09.2017
Eing. Dat. 14.09.2017
Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 14.09.2017
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0268 wird um folgende Ziff. 4. ergänzt:
„Träger, welche entweder verursacht durch die geltenden Bestimmungen zur Personalbemessung nach HKJGB oder außerordentliche Belastungen aufgrund gestiegener, nicht abzuwehrender Gebäudekosten in den Geschäftsjahren 2017 folgende Verluste in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachweisen, erhalten aus dem Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertageseinrichtungen (BKZ) – einen Sonderzuschuss in Höhe des im jeweiligen Jahresabschluss nachzuweisenden Verlustes, insoweit dieser sich aufgrund der oben bezeichneten Umstände errechnet.
Die Höhe dieses Sonderzuschusses ist vom Magistrat nach Prüfung durch das Revisionsamt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festzusetzen. Die Auszahlung dieses Sonderzuschusses erfolgt unverzüglich nach der Feststellung seiner Höhe durch den Magistrat.“
Begründung:
Die vorgesehene Anpassung der BKZ entspricht der Erhöhung, wie mit Zustimmung des JHA im Haushalt des Jugendamtes vorgesehen. Für eine weitergehende Erhöhung sieht der Ausschuss derzeit keinen Bedarf, da die tariflichen Veränderungen des Tarifvertrages TVöD SuE der letzten Tarifabschlüsse bereits in den Berechnungsmodus der BKZ-Richtlinie eingearbeitet wurden. Insoweit ist der Magistratsvorlage, welche davon ausgeht, dass lediglich allgemeine Preissteigerungen von 2015 nach 2017 sowie die in diesem Zeitraum eingetretenen prozentualen Tariferhöhungen auszugleichen sind, zu folgen. Sofern Träger nach Prüfung durch das Revisionsamt nachweisen, dass die ausgezahlten BKZ für den Betrieb ihrer Einrichtungen nicht ausreichend sind, wird damit sichergestellt, dass das Gesamtsystem nicht gefährdet wird.
Der Jugendhilfeausschuss hat dieser Beschlusserweiterung einstimmig seine Zustimmung erteilt.