Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0053Ausgegeben am 04.12.2023
Eing. Dat. 16.11.2023
Freifunk-Förderrichtlinie
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2022,
2021-26/DS-I(A)0224/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2023-321 (Dez. I, Amt 10/Stabst. Digital.) vom 15.11.2023
Die als Anlage, vom Magistrat am 15.11.2023 beschlossen, beigefügte Förderrichtlinie für die Errichtung von zugangspunkten zum Freifunknetz in der Stadt Offenbach am Main („Freifunk-Förderrichtlinie) wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gemäß § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.
Begründung:
Bei der Förderrichtlinie handelt es sich um die Umsetzung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (2021-26/DS-I(A)0224/1):
„Der Magistrat wird beauftragt: 1. Eine Förderrichtlinie für die Errichtung von Zugangspunkten zum Freifunknetz in der Stadt Offenbach angelehnt an die Förderrichtlinie der Stadt Marburg zu erstellen.“
Anlage:
Hinweis: Der II(A)Bericht sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.