Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0294Ausgegeben am 19.10.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

 

 

 

Parkentwicklungskonzept Dreieichpark

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-341 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammen-arbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro Stockert, Mühlheim, erstellten Park-entwicklungskonzept Dreieichpark als Grundlage für durchzuführende Einzel-maßnahmen wird zugestimmt.

 

2.     Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt schutzschirmkonform über das Produktsachkonto 13010100. 6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“ entsprechend Zeitplan der Maßnahmenliste. Die Finanzierung einzelner Maßnahmen soll nach Möglichkeit durch Fördermittel und Spenden unterstützt werden.

 

3.     Auf der Grundlage des Parkentwicklungskonzepts, im Rahmen der zur Ver-fügung stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen, werden die Einzelmaß-nahmen durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement realisiert. Über die Einzelmaßnahmen werden auf Basis der üblichen Vorgaben jeweils Projektbeschlüsse gefasst.

 

4.     Für die Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Dreieichparks wird vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Abstimmung mit der Bauaufsicht / Denkmalschutzbehörde und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie dem ESO Eigenbetrieb ein Pflegekonzept einschl. erforderlicher Unterhaltungskosten erarbeitet.

 

Begründung:

 

Offenbachs erster öffentlicher Park verdankt seine Entstehung der 1879 auf diesem Gelände abgehaltenen 2. Hessischen Landesgewerbeausstellung. Anders als die Ausstellungsgebäude wurden die auf einem früheren Wiesengelände neugeschaf-fenen Grünanlagen, Baumpflanzungen und angestauten Teiche nach deren Ende nicht beseitigt, sondern weiter ausgestaltet und gepflegt und stellen somit den Grundstein des Dreieichparks dar. Der Park weist einen prägenden alten Baumbe-stand auf, der viel zur Attraktivität des Parks beiträgt.

 

Auf Grund der Entstehungsgeschichte des Parks, den historischen Parkeinbauten in Verbindung mit seiner naturhaften Ausprägung besitzt der Park für die Stadt Offen-bach und die Region eine hohe Bedeutung als Gartendenkmal und Landschaftspark.

 

Diese hohe Wertschätzung spiegelt sich im Moment leider nicht im Allgemeinzustand des Parks wider. Die Wege und Treppen befinden sich in überwiegend schlechtem Zustand. Den Pflanzungen fehlt eine steuernde, parkgerechte Pflege. Sie sind oft überaltert oder durch Pflanzungen ergänzt, die nicht dem historischen Hintergrund gewünschten Gesamtbild des Parks entsprechen. An den Parkrändern entwickelten sich Fremdnutzungen wie asphaltierte Parkplätze und Lagerflächen mit Gebäuden.

 

Insgesamt wird sichtbar, dass in den vergangenen Jahrzehnten nur wenige Investi-tionen in den Park geflossen sind.

 

Bei der Umsetzung der letzten Maßnahmen, die als Schwerpunkt die Sanierung der Wege- und Vegetationsstrukturen hatten, wurde deutlich, dass der Park ein struk-turiertes Gesamtkonzept benötigt, das die vielfältigen Anforderungen aus Denkmal-pflege, Landschaftsschutz, ökonomischer Pflege und heutigem Freizeitverhalten adäquat berücksichtigt.

 

Das Parkentwicklungskonzept soll die Stadt Offenbach in die Lage versetzen, ein-zelne Maßnahmen zukünftig vor dem Hintergrund eines abgestimmten Gesamtplans umzusetzen. Gleichzeitig soll das Parkentwicklungskonzept eine fachliche Argumen-tationsgrundlage bei Nutzungs- und Flächenansprüchen bieten, die an den Park herangetragen werden.

 

Der Dreieichpark steht unter Denkmalschutz und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Schutzziele aus beiden Kategorien sind jeweils übergeordnet zu betrachten.

 

Das Parkentwicklungskonzept basiert auf der Auswertung der vorliegenden histo-rischen Pläne und Abbildungen sowie des Baumbestandes und trifft Aussagen hinsichtlich der Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Landschafts-parks. Es besteht aus einem ausführlichen Textteil sowie einem Analyseplan und einem Maßnahmenplan. Erläuternd hierzu gibt es im Textteil eine Prioritätenliste, in der 18 Maßnahmen aufgezählt und beschrieben werden.

 

Bei dem Parkentwicklungskonzept handelt es sich nicht um eine Ausführungs-planung, sondern um einen Rahmenplan. Dieser Rahmen muss vor jeder Umsetzung von Einzelmaßnahmen jeweils planerisch detailliert und konkretisiert werden. Hierbei sind jeweils auch die aktuellen Sachverhalte und Nutzungen zu berücksichtigen.

 

Mit Hilfe des Parkentwicklungskonzeptes können auch mittel- bis langfristig die konkreten Schritte für weitere Maßnahmen vorbereitet werden, es können fachliche Prioritäten gesetzt werden und die Finanzierung vorangetrieben werden.

Für die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen wurden Prioritäten in vier Stufen gebildet. Bei ausreichenden Personalkapazitäten und vorhandenen Haushaltsmitteln ist eine Umsetzung über einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren denkbar.

 

 

Priorität 1

Überschlägige Kostenermittlung

Nr. 8 Bereich Wasserbecken

ca. 207.000,-- Euro

 

Priorität 2

Überschlägige Kostenermittlung

Nr. 13 Eingänge Parkstraße;
Nr. 3 Sitzplatz;        
Nr. 7 Pflanzung an ehem. Gärtnerunterkunft ergänzen;
Nr. 11 Störende Gehölze im Bereich der Teiche;
Nr. 2 Begrünung Trafohäuschen

ca. 515.500,-- Euro

 

Priorität 3

Überschlägige Kostenermittlung

Nr. 4 Umstrukturierung Pflanzung südlich der Betonobjekte;
Nr. 5 Platz Musikpavillon;                
Nr. 16 Neuordnung Pflanzung südlich der Teiche;
Nr. 9 westl. Parkrand;
Nr. 6 restl. Hauptweg;
Nr. 10 Wegeanbindungen

ca. 874.000,-- Euro

 

 

Priorität 4

Überschlägige Kostenermittlung

Nr. 1 Bereich vor Villa;
Nr. 12 Spielplatz;
Nr. 14 Parkplätze;
Nr. 15 Graben zw. Teichen;
Nr. 17 Baumhain südlicher Parkeingang;
Nr. 15 Teichsanierung*

ca. 733.500,-- Euro*


*Teichsanierung ohne Kosten, da diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht schätzbar sind.

 

Teuerungsraten im Hinblick auf die lange Laufzeit der geplanten Umsetzung sind dabei nicht berücksichtigt.

 

Zu Punkt 4 des Tenors: Für die Erarbeitung der zukünftig regelmäßig durchzu-führenden laufenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen wird unter Feder-führung von Amt 60, in Zusammenarbeit mit den Ämtern 63, 33 und ESO, ein Pflegekonzept erarbeitet. Analog zu anderen Grünanlagen in der Stadt soll im Rahmen des Grünflächeninformationssystems ein detailliertes Pflegekonzept erstellt werden, das z.B. auch die Themen Wegereparatur und Nachpflanzung umfasst.

 

Eine Information der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger soll in Form einer kleinen Broschüre sowie Berichten im Internet und in den örtlichen Medien er-folgen. Den beteiligten Ämtern und Fachgremien (Umweltkommission, Denk-malbeirat und Naturschutzbeirat) wurde das Projekt im Vorfeld vorgestellt und Anregungen aus den Gremien wurden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.

 

Die Aufstellung eines Parkentwicklungskonzepts und die darin erarbeiteten Maß-nahmen werden von der Unteren Denkmalschutzbehörde (Amt 63) ausdrücklich begrüßt. Die Maßnahmen entsprechen den Ergebnissen von Vorgesprächen und der Einbindung des Denkmalbeirats.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Wir bestätigen die Notwendigkeit eines Parkentwicklungskonzepts für den Dreieichpark und stimmen der fachlichen Zielausrichtung zu. Wir unterstützen die Erstellung eines Pflegekonzeptes.

 

Natur- und Artenschutz

Kapitel 3.3 Vegetation

-„Mittel- bis langfristig ist jedoch mit dem Abgang von einzelnen Bäumen aus diesen beiden Gruppen zu rechnen. Die übergeordneten Ziele des Naturschutzes sind zu beachten. Dies bedeutet, dass z.B. abgängige Bäume mit Bedeutung für Artenschutz, wie z.B. für Höhenbrüter, nicht entfernt werden soweit die Verkehrssicherungspflicht nicht entgegensteht.“

Wir empfehlen eine Ergänzung um den Punkt, dass häufig die Möglichkeit besteht, bei nicht mehr verkehrssicheren Bäumen den Torso stehen zu lassen.

 

Kapitel 6.2 Parkeinbauten

- „Kunst-/Lichtobjekt für den Platz südlich der großen Wasserfläche am Standort des ehemaligen Milchhäuschens entwickeln“

Wir sprechen uns gegen ein Lichtobjekt für den Schutz nachtaktiver Insekten aus.

 

Kapitel 7 Maßnahmen

-Wir weisen darauf hin, dass jede Maßnahme, die die Entnahme von Pflanzen beinhaltet, daraufhin geprüft werden muss, ob es sich um einen naturschutz-rechtlichen Eingriff handelt. Auch wenn das Gesamtkonzept am Ende einen positiven Effekt hat, müssen die Maßnahmen besonders unter Berücksichtigung der Umsetzungszeitpunkte einzeln betrachtet werden.

-Generell empfehlen wir bei baulichen Maßnahmen eine ökologische Baubegleitung einzusetzen.

 

Anhang 3 Pflanzkanon:

-Wir bitten zu prüfen, ob anstatt Liquidamber eine weitere Ahornart gepflanzt werden kann.

-Wir stimmen der Pflanzung von Kirschlorbeer nicht zu. Wir bitten zu prüfen, ob die vorgesehenen Pflanzungen durch weitere Ligustrum und Ilex Pflanzungen ersetzt werden können.

 

Altlasten/Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken.

 

Gewässerschutz

Magistratsvorlage:

- „Auf der Grundlage des Parkentwicklungskonzepts, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen, …“

Die wasserrechtliche Zulässigkeit ist zu ergänzen.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken.

 

Klimaschutz

Es bestehen keine Bedenken.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die geprüfte Kostenermittlung und die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Maßnahmenplan DIN A 3

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.