Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.11.2003
Eing. Dat. 27.11.2003
Nr. 588
Dez.: II (Amt 60)
Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Stadtbibliothek, Herrnstraße 84, 63065 Offenbach a.M., hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 379/03 vom 26.11.2003, DS I (A) 588
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Stadtbibliothek,
Herrnstraße 84, 63065 Offenbach a.M., nach der von der EEG in Zusammenarbeit
mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
Kostenberechnung, abschließend mit 109.000,--€ einschließlich Planungskosten,
wird zugestimmt.
2: Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 35200.94030
"Stadtbücherei, Brandschutz" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 35.790,-- €
Nachtragshaushalt 2003: 4.210,-- €
Haushaltsplan 2004: 69.000.-- €
Gesamt: 109.000.--€
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Die Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Stadtbibliothek ergibt sich aus entsprechenden Auflagen der Feuerwehr.
Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten geplant:
• Nachrüstung von Brandschutztüren im 1. OG, EG und KG
• Modernisierung Brandmeldezentrale
• Herstellung eines Rauchabzugs auf der Südseite des Bücherturmes
• Verbesserte Absicherung der vorhandenen Nottreppe des Bücherturmes
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit
109.000,-€ abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.