Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.06.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2024
TOP 17
Bebauungsplan Nr. 657 „Gewerbegebiet Bieber-Waldhof“
hier: Aufstellungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-137 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.04.2024,
2021-26/DS-I(A)0687
Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2024-168 (Dez. IV, Amt 60) vom 24.04.2024,
2021-26/DS-I(A)0687/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0687, 2021-26/DS-I(A)0687/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bieber, Flur 13, zwischen der Bundesstraße 448 (B 448) im Norden, der Stadtgrenze zu Mühlheim im Osten, der Seligenstädter Straße im Süden und dem Wohngebiet „Bieber-Waldhof“ (Bebauungsplan Nr. 129) im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:
Die Anlage 1 neu (Übersichtsplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0687/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Vorlage Nr. 2024-137 wird in folgenden Punkten geändert:
* Da die Begründung nicht Teil des Beschlusses ist, wird die Änderung im PIO nur nachrichtlich auf der Drucksache vermerkt.
2021-26/DS-I(A)0687 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bieber, Flur 13, zwischen der Bundesstraße 448 (B 448) im Norden, der Stadtgrenze zu Mühlheim im Osten, der Seligenstädter Straße im Süden und dem Wohngebiet „Bieber-Waldhof“ (Bebauungsplan Nr. 129) im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:
2021-26/DS-I(A)0687 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Bieber, Flur 13, zwischen der Bundesstraße 448 (B 448) im Norden, der Stadtgrenze zu Obertshausen im Osten, der Seligenstädter Straße im Süden und dem Wohngebiet „Bieber-Waldhof“ (Bebauungsplan Nr. 129) im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 29.04.2024
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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