Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 08.08.2002

 

Nr. 365                   

 



Schulmodell Offenbach
Antrag der Stv.-Fraktionen SPD, B`90/Die Grünen und FWG vom 07.08.2002,
DS I (A) 365

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat, die Offenbacher Landtagsabgeordneten und der Stadtelternbeirat werden aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung für ein „Schulmodell Offenbach“ einzusetzen. Vorbild hierfür soll das bereits existierende „Modell Dietzenbach“ sein, bei dem die Klassengröße in den Grundschulen, Förderstufen und Hauptschulen auf 25 Kinder begrenzt ist und die zusätzlichen Lehrerstellen durch das Land Hessen finanziert werden.

Außerdem wird die Hessische Landesregierung aufgefordert,

- zusätzliche Mittel für die Einrichtung der Vorlaufkurse für künftige Erstklässler bereit zu stellen,
  wobei keine Umverteilung der Mittel aus dem Topf „Deutsch für Zuwanderer “ erfolgen darf,
- einen finanziellen Beitrag des Landes zur Qualitätssteigerung der pädagogischen Arbeit in den
  Kindertagesstätten sicher zu stellen,
- sowie die Zuweisung der Lehrerstellen aufgrund aktueller Schülerzahlen durchzuführen.

Begründung:

Durch den hohen Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler hat Offenbach eine besondere Integrationsleistung zu erbringen. Deshalb sollte in Offenbach ein „Schulmodell Offenbach“ etabliert werden, das den besonderen Offenbacher Gegebenheiten gerecht wird. Ein solches Schulmodell wurde Ende Juni auch von der Vorsitzenden des Stadtelternbeirats, Sigrid Isser, nach einem Elternforum für die Sek. I angeregt. In Dietzenbach, das hierbei für Offenbach als Vorbild dienen sollte, hat keine Klasse in der Grundschule, Förderstufe oder Hauptschule mehr als 25 Kinder. Die zusätzlichen Lehrerstellen werden vom Land zur Verfügung gestellt.

Weiterhin sollte das Land Hessen ausreichende Mittel für die Einrichtung von Vorlaufkursen für künftige Erstklässer bereit stellen. Dabei dürfen keine Mittel aus dem Topf „Deutsch für Zuwanderer“ verwendet werden, da hierdurch Kinder benachteiligt würden, die bereits eingeschult sind und für die es dann weniger Sprachförderung geben würde. Zudem sollten die ca. 50.000,- €, die Offenbach vom Land Hessen für die Sprachförderung in den Kitas erhält, vom Land aufgestockt werden.

Auch muss es vom Land einen finanziellen Beitrag zur Qualitätssteigerung der pädagogischen Arbeit in den Kitas geben, wie dies z.B. auch in Rheinland-Pfalz der Fall ist.

Eine strukturelle Benachteiligung Offenbachs, wie anderer Städte und Kreise im Rhein-Main-Gebiet, ergibt sich aus der altertümlichen Mechanik der Lehrerzuweisung. Hessenweit gehen die Schülerzahlen zurück, doch in Stadt und Kreis Offenbach steigen sie an. Die Lehrerzuweisung erfolgt aber aufgrund der Schülerzahlen von vor 9 Monaten. Dies ist im Zeitalter elektronischer Datenverarbeitung ein unmögliches Verfahren, das zu einer eklatanten Verteilungsungerechtigkeit führt.
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