Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 22.08.2002

Nr. 371

 

 

NPD – Kundgebung
Dringl.Antrag der Stv.-Fraktion PDS vom 21.08.2002, DS I (A) 371

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Unbeschadet der grundgesetzlich garantierten Demonstrationsfreiheit stellt die
    Stadtverordnetenversammlung fest, dass sie keine Demonstration von Neonazis in
    Offenbach wünscht. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie hält sie es für
    unerträglich, dass diejenigen, deren politisches Bestreben auf die Beseitigung der
    freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, das Grundrecht auf
    Demonstrationsfreiheit missbrauchen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert daher den Magistrat der Stadt auf, die
    für den 28.8.2002 um 14 Uhr geplante Kundgebung der NPD vor dem Offenbacher
    Rathaus zu verbieten, sofern dies bis jetzt noch nicht geschehen ist.


Begründung:

 

Die NPD plant für die kommende Woche die Abhaltung von 10 Kundgebungen in 4 Tagen mit ihrem Bundesvorsitzenden Udo Voigt in Hessen. Am 28.8.2002 sollen drei Kundgebungen hintereinander in Frankfurt, Offenbach und Darmstadt stattfinden. Es steht der Stadtverordnetenversammlung gut an, sich von diesem Ansinnen zu distanzieren. Auch sollte die Stadt Offenbach nicht von der Praxis fast aller anderen Städte in der Bundesrepublik abweichen, Kundgebungen dieser Art bereits im Vorfeld zu untersagen. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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