Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.09.2002

Eing. Dat. 04.09.2002

Nr. 379

 

 

Saubere Stadt Offenbach

Antrag der Stv.-Fraktion CDU vom 04.09.2002, DS I (A) 379

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Abfallsatzung vom 06.12.2000 und  die Gefahrenabwehrverordnung vom 24.09.1999 mit dem Ziel zu überarbeiten, dass den Ordnungswidrigkeitstatbeständen konkrete Bußgelder zugeordnet werden und sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Unter anderem sind folgende Tatbestände wie nachstehend zu bewehren:

    Ausgeleerter Aschenbecher:                                 35
    Weggeworfene Bananenschale:                           20
    Weggeworfene Getränkedose:                              20
    Weggeworfenes Einwickelpapier:                         20
    Weggeworfene Essensreste:                                 35
    Weggeworfene Handzettel und Flugblätter:        20
    Zurückgelassener Hundekot:                                 75
    auf Kinderspielplätzen u. in Fußgängerzonen: 200
    Weggeworfener Kaugummi:                                  35
    Weggeworfenes Papiertaschentuch:                    20
    Weggeworfene Pommestüte:                                 20
    Wildes Ablagern von Sperrmüll:              ab        150
    Weggeworfene Zigarettenkippe:                           20

  2. Der Magistrat wird weiter beauftragt, mehrsprachiges Informationsmaterial und Handzettel über das Sauberhalten der Stadt und die Strafbewehrung von Ordnungswidrigkeiten an die Bürgerinnen und Bürger verteilen zu lassen. Zur Kostendeckung werden die Einnahmen aus Ziffer 1. verwendet.

 

3.    Vorhandene Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes bzw. der Privaten Wachdienste werden verstärkt zur Überwachung der Einhaltung der Abfallsatzung bzw. der Gefahrenabwehrverordnung in diesem Sinne eingesetzt. Die Möglichkeiten der Wegnahme von Tatmitteln (z.B. Behälter für Getränke, Taubenfutter, usw.) ist verstärkt zu nutzen.

 

  1. Die Einnahmen gemäß Ziffer 1. werden weiterhin zur Finanzierung der Fortführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme „Müllstreife“ eingesetzt.





Begründung:

 

Zu Beginn des Jahres 2002 hat die CDU-Fraktion bereits einen ähnlich lautenden Antrag mit gleicher Zielrichtung gestellt. Dieser fand nicht die Mehrheit der  Stadtverordnetenversammlung, vielmehr wurde ein reiner Prüf- und Berichtsantrag beschlossen, welcher die Mängel bei den rechtlichen Vorschriften zur Sauberhaltung unserer Stadt aufzeigen sollte, der Bericht hat diese tatsächlich aufgezeigt. Auch musste der Magistrat unter anderem einräumen, dass die bisher gültigen Ortssatzungen keine ausreichende Handhabe darstellten, „Müllsünder“ tatsächlich und rechtlich gesichert zu verfolgen. Weiter musste der Magistrat zwischenzeitlich auf eine Anfrage eines CDU-Stadtverordneten dokumentieren, dass von den in 2001 eingeleiteten Bußgeldverfahren die „Einstellungsquote“ fast 100 % beträgt.

 

Die antragstellende Fraktion wurde daher in ihrer Auffassung bestätigt, dass die bisherige Praxis zu tolerant ist, die tatsächliche Durchsetzung von Bußgeldern für Müllsünder nur eine Randerscheinung darstellt. Toleranz und Ermessen müssen ein Ende haben, konkrete Vorgaben sind erforderlich.

Aber auch die Überwachung, die Beweisbarkeit und die Verhängung von Bußgeldern sind dringend modifizierungsbedürftig.

Tatsache ist nach wie vor, dass sich die Tätigkeiten des Ordnungs- und Aufsichtspersonals im wesentlichen auf das Aufschreiben von Parksündern beschränkt. Da das Personal aber zumeist paarweise auf Streife geht, könnte auch die Frage der Beweisbarkeit und der Beweisführung im konkreten Falle gut zu beantworten sein.

 

Die eingehende und regelmäßige Information der Bürgerinnen und Bürger über die Strafbewehrung von Umweltvergehen ist gleichfalls zwingend notwendig; ein Beispiel hiefür zeigen die „Roten Karten“ in Frankfurt auf - ´Müll macht schlechte Laune`. Diese Information sollte auch, im Hinblick auf den hohen Anteil ausländischer Bürgerinnen und Bürger in der Stadt, in mehreren Sprachen und regelmäßig erfolgen.

 

Presseveröffentlichungen zufolge steht auch die Fortführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der „Müllstreife“ für die nächsten Jahre noch nicht fest, da sowohl die Kassen der Stadt leer sind als auch die ABM-Fördermittel durch den Bund immer weiter verringert werden.

 

Diesen Veröffentlichungen ist zu folgern, dass diese ABM-Stellen nur noch bis September 2003 gesichert seien, sollten sie danach wegfallen, wäre das, nicht nur nach Ansicht der antragstellenden Fraktion, für die Sauberkeit in der Innenstadt ein herber Rückschlag.

 

 

Nachbarstädte, insbesondere Frankfurt und Hanau sowie zahlreiche Kommunen im Kreis Offenbach,  haben daher zur Sauberhaltung ihrer Städte Initiativen ergriffen, auch wurden dort konkrete Bußgeldkataloge beschlossen. Die parlamentarische Mehrheit in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung und die politisch Verantwortlichen im Magistrat haben diese Maßnahmen bisher immer herunter geredet, zwischenzeitlich ist es aber unstreitig, dass dort erste Erfolge festzustellen sind. Auch entsprechende Einnahmen durch Bußgelder konnten verbucht werden.

 

 

Die antragstellende Fraktion verlangt daher konkrete Beschlüsse und deren Umsetzung. Mit verzögerlichen „Prüf- und Berichtsbeschlüssen“ kann der immer mehr anfallenden Verschmutzung unserer Stadt nicht Einhalt geboten werden.

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