Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 05.09.2002

Nr. 381

Dez.: II

Antrag gem. § 100 HGO in Verbindung mit
§ 99 HGO auf Bewilligung überplanmäßiger
Mittel bei der
Haushaltsstelle 11000.67400 „EDV-Kosten KIV"
Vorlage des Magistrats Nr. 271/02 vom 04.09.2002,  DS I (A) 381

Der Magistrat beantragt die Stadtverordneten­versammlung möge beschließen:

1.     '

Bei der Haushaltsstelle 11000.67400

-„EDV-Kosten KIV"- werden weitere

Mittel in Höhe von 40.000 €uro

bewilligt.

2.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 11000.67600 „Kosten priv. Verkehrsüberwachungsdienst" in Höhe von 40.000 €uro

Begründung:

Bei der oben bezeichneten Haushaltsstelle werden die Kosten veranschlagt, die durch die automatisierte Verarbeitung von Verwarnungsgeldverfahren durch die Kommunale Informationsverarbeitung in Hessen KIV in Rechnung gestellt werden. Hierbei wird pro Bearbeitungsfall eine pauschale Gebühr von 0,56 €uro zuzüglich eines 18,5 %igen Verbindungsentgeltes erhoben. Die durch das KIV erhobene Verarbeitungsgebühr steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anzahl der eingeleiteten Verwarnungsgeldverfahren. Um die geplanten Einnahmen in Höhe von 1.789.520 €uro erreichen zu können ist die hier veranschlagte automatisierte Verarbeitung durch das KIV erforderlich.

Deckungsvorschlag:

Durch die sparsame Mittelbewirtschaftung bei der Haushaltsstelle 11000.67600 „Kosten priv. Verkehrsüberwachungsdienst" wird es möglich sein, die Ausgaben für das Jahr 2002 um den Betrag von 40.000 €uro zu senken.

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