Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2002

Eing. Dat. 17.09.2002

Nr. 371/1

 

 

NPD-Kundgebung

Änderungsantrag PDS vom 17.09.2002, DS I (A) 371/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Ziffer 1 des Ursprungsantrages wird ein neuer Satz 2 eingefügt, wodurch der bisherige Satz 2 zu Satz 3 wird. Der neue Satz zwei lautet:

 

Dies ist im Nachgang zu der für den 28.8.2002 von der NPD in Offenbach geplanten Kundgebung für künftige Fälle ausdrücklich festzustellen.

 

Ziffer 2 des Ursprungsantrages wird wie folgt neu gefasst:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt auf, künftig geplante neonazistische Kundgebungen und Demonstrationen in Offenbach mit allen rechtlich zulässigen Mitteln zu unterbinden.

 

Begründung:

 

Die für den 28.8.2002 geplante NPD-Kundgebung in Offenbach fand nicht statt, nachdem antifaschistische Demonstranten in Frankfurt die Kundgebungsplanung der NPD für diesen Tag vereitelt hatten. Gleichwohl ist in der Nachschau dieses Ereignisses festzustellen, dass in zahlreichen anderen hessischen Städten, in denen die NPD in der 35. Kalenderwoche ebenfalls Kundgebungen geplant hatte, seitens des jeweiligen Magistrats ungeachtet des jeweiligen Parteibuches der Amtsinhaber wesentlich deutlicher gegen die geplanten Neonazikundgebungen Stellung bezogen wurde als in Offenbach. Andernorts gehört es jedenfalls häufig zur festen Politik des jeweiligen Magistrats, solche Aufmärsche soweit juristisch möglich zu untersagen, auch wenn Verwaltungsgerichte solche Verfügungen in der Regel anschließend wieder aufheben. Damit soll auch jeweils für die Einwohnerschaft das Signal gegeben werden, dass solche Aufmärsche in der jeweiligen Stadt unerwünscht sind. Hieran sollte sich der Offenbacher Magistrat wenigstens künftig ein Beispiel nehmen, nicht zuletzt gerade auch wegen der multikulturellen Zusammensetzung der Offenbacher Bevölkerung. Weitere Begründung mündlich.