Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2002
Eing. Dat. 23.10.2002
Nr. 394/1/1
Begründung:
Sowohl der Ursprungs- als auch der Änderungsantrag gehen an der Sache vorbei. Da es sich bei dem beschriebenen Platz um eine Fußgängerzone handelt, ist dort gemäß StVO die Einrichtung von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge nicht zulässig.
Bei dem im Tenor genannten Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Koalition für Maßnahmen, wie die Verlegung der Müllcontainer vor dem Rathaus pp., DM 50.000,-- bereit gestellt. Der Nachtragshaushalt 2001 ist genehmigt, Mittel sind vorhanden, geschehen ist nichts.
Die Koalition hat sich in den letzten Wochen in den Medien hierfür gerühmt, um so verwunderlicher ist jetzt der Änderungsantrag I (A) 394/1.
Vielmehr sollte der Magistrat jetzt beauftragt werden, den im Tenor genannten Beschluss umzusetzen.
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