Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.06.2002

Eing. Dat. 12.06.2002

Nr. 329

 

 

 

 

 

Abrechnung nach der alten Straßenbeitragssatzung

Antrag der Stv.-Fraktion der CDU vom 12.06.2002 (Eing, Dat. 12.06.02), DS I (A) 329

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Anwohner der Aschaffenburger Straße werden zur Kostenerstattung der Straßenbeleuch­tungseinrichtungen nach der Gebührensatzung herangezogen, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Installierung der Beleuchtungseinrichtungen, im Jahre 1991, gegolten hat.

 

 

Begründung:

 

Die Anwohner der Aschaffenburger Straße in Bieber werden derzeit zu Kostenerstattungen wegen der Beleuchtungseinrichtungen herangezogen, die seit 1990 installiert sind. Obwohl erst 1997 die Verspannungsmasten beseitigt wurden, sieht der Magistrat dieses Datum als Beendigung der Baumaßnahme an. Zwischen der „tatsächlichen“ und „juristischen“ Fertigstellung wurde jedoch die Gebührensatzung zum Nachteil der Anwohner verändert. Der Gebührenanteil der Anlieger beträgt nunmehr 60%. Der Magistrat ist der Auffassung, er könne zu Recht die höheren Anliegergebühren verlangen. Die Anwohner wehren sich gegen diese Bescheide mit Widersprüchen und Klagen, da sie damals von lediglich 20% Kostenanteil ausgehen mussten.

 

Die antragstellende Fraktion ist der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall der Magistrat die alte Gebührensatzung anwenden soll. Zur Vermeidung langjähriger Verfahren und Klagen und zur Beseitigung eines ungerechten Zustandes soll der Magistrat hier einen Schlussstrich unter die leidige Angelegenheit ziehen und die alte Gebührensatzung anwenden.