Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.08.22

Eing. Dat. 22.08.2002

Nr. 360/1

 

 

 

 

Erhalt bzw. Restaurierung denkmalgeschützter Grabmäler auf dem Alten Friedhof – Vergabe von Grabmalpatenschaften
Änd.Antrag der Stv.-Fraktion CDU vom 22.08.2002, DS I (A) 360/1

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Ursprungsantrag werden die beiden letzten Sätze folgendermaßen ersetzt:

Die Paten haben die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Denkmalschutzamt, auf dem restaurierten Grabfeld eine kleine Hinweistafel aufzustellen, die über den Paten Auskunft gibt.

Der Grabstein darf über die notwendige Restaurierung hinaus nicht verändert werden.


Begründung:

 

Durch die Fassung des Ursprungsantrages wird genau das erreicht, was letztendlich verhindert werden soll; die Zerstörung der denkmalgeschützten Grabmäler.

 

Nach der Fassung des Ursprungsantrages sollen die neuen Nutzer die Möglichkeit haben, auf dem restaurierten Grabstein ihren Namen anzubringen, und nur noch eine kleine Hinweistafel auf den ursprünglichen Eigentümer des Grabsteins hinweist. Das bedeutet im Klartext: Der neue Eigentümer entfernt die ursprüngliche Grabin­schrift und lässt seinen Namen auf den Grabstein anbringen.

 

Ziel der Vergabe von Grabmalpatenschaften ist es doch gerade, denkmalgeschützte Grabmäler einschließlich ihrer Inschriften zu erhalten.

 

 

Wenn nun die neuen Paten auf dem restaurierten Grabstein ihren Namen anbringen dürfen, müssen sie zwangsläufig die alten Inschriften zerstören. Nach der Formulie­rung des Ursprungsantrages würden alt ehrwürdige Grabinschriften bedeutender Offenbacher Bürgerinnen und Bürger verschwinden und ihre Namen wären lediglich noch auf kleinen Hinweistafeln am Grabstein zu entdecken.

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