Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.09.2002

Eing. Dat. 05.09.2002

Nr. 384

 

 

Vermeidung von Lärmemissionen durch laute Geräte

Antrag der Stv.-Fraktion FDP vom 05.09.2002, DS I (A) 384

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die neue Rechtsverordnung zum Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm. Sie bittet alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, laute Geräte - insbesondere Laubbläser oder -sauger - auch während der zulässigen Tageszeiten - sparsam einzusetzen;

 

2.    Die Stadt Offenbach geht mit gutem Beispiel voran. Stadteigene Gesellschaften, kommunale Einrichtungen und Schulen werden aufgefordert, laute Geräte sparsam einzusetzen. Insbesondere in der jetzt anfallenden Laubperiode soll von Laubbläsern oder -saugern zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Außerhalb der Laubperiode sollten Laubbläser oder -sauger nicht eingesetzt werden.

 

 

 

Begründung:

 

Offenbach ist eine laute Stadt. Dafür sorgen schon 700 Überflüge täglich durch Verkehrsflugzeuge. In Krisenzeiten kommen die extrem lauten Militärmaschinen hinzu. Derzeit ist die Lage besonders kritisch. Die zunehmende Mobilität der Menschen sorgt auch am Boden für zunehmenden Straßenlärm. Andere Verkehrsträger - etwa entlang der Bahn - verschärfen die Belastungen weiter.

 

Deshalb sollte man, wo irgend möglich, Lärm vermeiden. Etwa beim Gebrauch lauter Geräte. Die Bundesregierung hat nun eine europäisch Richtlinie hierzu umgesetzt und eine „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ erlassen. Diese schränkt den Gebrauch lauter Geräte - etwa Laubbläser und -sauger - ein. besonders in Wohngebieten.

 

Aber auch während der weiterhin zulässigen Tageszeiten sollte der Gebrauch sparsam erfolgen. Hierzu sind alle aufgefordert. Natürlich auch die Kommunen.

 

Um große Laubmengen beseitigen zu können, mag der zurückhaltende Einsatz innerhalb der Laubperiode von Laubbläsern notwendig sein. Außerhalb dieser Periode sollten solche super-lauten Geräte an kommunalen Einrichtungen bzw. Schulen aber nicht eingesetzt werden. Hier sollte die Stadt allen Bürgern mit gutem Beispiel vorangehen.
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