Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2002

Eing. Dat. 19.09.2002

Nr.  385/1

 

Normenkontrollklage gegen Landesentwicklungsplan Hessen 2000 und Regionalplan Südhessen 2000
Ergänzungsantrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FWG vom 19.09.2002,
DS I (A) 385/1

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Rechtsvertreter der Stadt Offenbach, Dr. Rainer Geulen, alle verfahrensrechtlichen und/oder prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen das von der FAG beabsichtigte separate Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Wartungshalle für den A380 vorzugehen.

Begründung

Der Prozess auf den sich die Magistratsvorlage bezieht, beinhaltet den Angriff auf die fehlerhaften planungsrechtlichen Grundlagen des Flughafens. Er liegt insoweit konsequent auf der gemeinsamen Linie von Magistrat und Stadt-verordnetenversammlung, die darauf abzielt, die Rechtssituation des Flughafens als Patchwork zu belegen.

Der vorliegende Ergänzungsantrag bezieht sich auf ein Planungsvorhaben, welches diese fehlerhaften planungsrechtlichen Schritte der Fraport belegt und weiterführt.

Magistratsvorlage und Ergänzungsantrag beziehen sich in der Gesamttendenz auf die insgesamt planungsrechtlich unsolide Situation des Flughafens.

 

Die Fraport plant im Herbst 2002 ein Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Wartungshalle für das Großraumflugzeug A 380. Die FAG behauptet auf der einen Seite, der Bau der Halle bedeute nur eine „Optimierung des Betriebes“. Auf der anderen Seite ist die Maßnahme offensichtlich wichtig genug, ein Planfeststellungsverfahren in die Wege zu leiten. Es besteht die Gefahr, dass im Falle der Genehmigung dieses Planfeststellungsverfahrens der gesamte Ist- Zustand  des Flughafens auf eine neue Basis gestellt wird. Es ist schon auffallend, dass wegen einer solchen vergleichsweise kleinen Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden soll, während in der Vergangenheit bei größeren Maßnahmen (etwa Cargo-City-Süd, Terminal 2 ) eine bloße Baugenehmigung für ausreichend erachtet wurde. Die Stadt Offenbach klagt bekanntlich gegen die FAG aufgrund der Tatsache, dass der Flughafen 1971 nicht bzw. nur teilweise planfestgestellt und der Flugbetrieb deshalb illegal ist.

 

Die Planfeststellung dieser Halle könnte zur nachträglichen Genehmigung des gesamten , nicht planfestgestellten  Flughafenbereichs führen und auch einen weiteren Ausbau rechtlich wesentlich vereinfachen. Wenn das Planfeststellungsverfahren für die Wartungshalle des A 380 durchgeht, so kann anschließend die Meinung vertreten werden, dass damit stillschweigend auch der bisherige Zustand planfestgestellt ist, und damit die Klage der Stadt Offenbach am Main der Boden entzogen wäre. Dies darf nicht passieren!

 

Bis jetzt plant die FAG lediglich, die Städte Rüsselsheim und Groß-Gerau sowie den Kreis Groß-Gerau am Planfeststellung zu beteiligen. Die Stadt Offenbach muss nach Vorstellung der antragstellenden Fraktionen im Planfeststellungsverfahren gehört werden.

 

Es sind auch erhebliche Auswirkungen auf den Flugbetrieb zu befürchten. Das Großraumbüro braucht Zubringerflüge, um es zu füllen. Damit ist ein weiteres Argument für eine zusätzliche Bahn gegeben.  (Der A 380 hat ein Startgewicht von 560 Tonnen, (zum Vergleich der Jumbo 397 Tonnen. Die Lärmbelastung wird wieder steigen.

Diese Wartungshalle wird außerhalb des Bauzaunes liegen. Sie soll 350 m lang, 140 m breit und 34 m hoch werden. Neben der Schaffung der Voraussetzung zur Wartung des A 380 ist auch eine Veränderung und Verbreiterung der Start- und  Landebahnen geplant.

All diese Gründe einen Beginn des Ausbaus durch die Hintertür vermuten. Deshalb muss Offenbach gegen dieses Planfeststellungsverfahren klagen.

Fraktionsgeschäftsführerin

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