Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2002
Eing. Dat. 19.09.2002
Nr. 379/1
Das Pflichtpfand auf Einweg-Getränkeverpackungen ist seit über zehn Jahren geltendes Recht, das nur bei einer Mehrwegquote von mindestens 72% ausgesetzt wird. Seit mehreren Jahren ist der Anteil der Mehrweg-Getränkeverpackungen kontinuierlich gesunken, zuletzt in die Nähe der 50%-Marke. Die Veröffentlichung der Mehrweg-Anteile im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2002 löste das Pflichtpfand mit Wirkung zum 1. Januar 2003 aus.
Es steht zu erwarten, dass auch Offenbach von diesem Pflichtpfand profitieren wird, da Einweg-Getränkeverpackungen einen erheblichen Anteil am nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll auf öffentlichen Flächen haben. Auch beim privaten Hausmüll ist eine Mengen- und Volumenreduzierung möglich.
Aus wirtschaftlicher Sicht wird das Pfand zur Existenzsicherung von mittelständischen Unternehmen in der Getränkebranche beitragen, die im Vertrauen auf die geltende Verpackungsverordnung in Mehrwegsysteme investiert und Arbeitsplätze geschaffen haben. Es geht also auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen hier in Offenbach.
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