Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2002

Eing. Dat. 19.09.2002

Nr. 379/1

 

 

Saubere Stadt Offenbach
Änderungsantrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 19.09.2002,
DS I (A) 379/1

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Einführung des einheitlichen Pflichtpfands auf Einweg-Getränkeverpackungen zum 1. Januar 2003 und die rechtlichen Schritte hierzu, da ein Pfand auf Dosen und Einwegflaschen nicht nur die Anzahl der weggeworfenen Getränkeverpackungen in der Stadt voraussichtlich deutlich reduzieren und so zu einer sauberen Stadt beitragen wird, sondern als positiven Nebeneffekt auch den Fortbestand mittelständischer Unternehmen in der Getränkebranche sichert.

Begründung:

Das Pflichtpfand auf Einweg-Getränkeverpackungen ist seit über zehn Jahren geltendes Recht, das nur bei einer Mehrwegquote von mindestens 72% ausgesetzt wird. Seit mehreren Jahren ist der Anteil der Mehrweg-Getränkeverpackungen kontinuierlich gesunken, zuletzt in die Nähe der 50%-Marke. Die Veröffentlichung der Mehrweg-Anteile im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2002 löste das Pflichtpfand mit Wirkung zum 1. Januar 2003 aus.

 

Es steht zu erwarten, dass auch Offenbach von diesem Pflichtpfand profitieren wird, da Einweg-Getränkeverpackungen einen erheblichen Anteil am nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll auf öffentlichen Flächen haben. Auch beim privaten Hausmüll ist eine Mengen- und Volumenreduzierung möglich.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht wird das Pfand zur Existenzsicherung von mittelständischen Unternehmen in der Getränkebranche beitragen, die im Vertrauen auf die geltende Verpackungsverordnung in Mehrwegsysteme investiert und Arbeitsplätze geschaffen haben. Es geht also auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen hier in Offenbach.

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