Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


 


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.10.2002

Eing. Dat. 10.10.2002

Nr. 398

 

Dez.: I Klinikum Offenbach Betriebsleitung

 

Jahresbericht und Jahresabschluss 2001 des Klinikums Offenbach am Main (Feststellung)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 297/02 vom 09.10.2002, DS I (A) 398

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.     Der Jahresabschluss und der Jahresbericht 2001 des Klinikums Offenbach am Main wird
 zur Kenntnis
genommen.

2.      Der Jahresabschluss wird in der vorgelegten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von
 
5.911.095,70 festgestellt.

3.     Der Jahresverlust ist auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.

Begründung:

In Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen, der Krankenhaus-Buchführungsverordnung in der Fassung vom 24.03.1987, BGBI.I Seite 1045 ff., der Krankenhausbetriebs-Verordnung vom 20.11.1991, GVBI. l Seite 354 ff. und des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989, GVBI.I Seite 151, zuletzt geändert am 20.05.1992, GVBI.I Seite 170, wird der Jahresabschluss und der Jahresbericht 2001 zur Feststellung vorgelegt.

Der Jahresabschluss 2001 wurde durch die Firma PwC Deutsche Revision, Niederlassung Frankfurt am Main, geprüft. Als Ergebnis der Prüfung wurde am 02.08.2002 folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Klinikums Offenbach am Main für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Durch §15 Abs. 2 Satz 2 HKHG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 24 HKHG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Klinikums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung, eine

 

 

 

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Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HBG, § 27 Abs. 2 EigBGes und § 15 HKHG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 15 HKHG ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Klinikums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klinikums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Klinikums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechend, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 24 HKHG hat keine Einwendungen ergeben".

Der Prüfbericht der Firma PwC Deutsche Revision, Niederlassung Frankfurt am Main, über den Jahresabschluss zum 31.12.2001 ist im Stadtverordnetenbüro einzusehen. Er liegt darüber  hinaus in je einem Exemplar den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und dem Personalrat des Klinikums Offenbach am Main vor.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 26.09.2002 wie beantragt den Jahresbericht und den Jahresabschluss 2001 beschlossen.
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Anlagen:
Verteilter: 14 x HFB, 7 x Fraktionen

 

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