Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2002
Eing. Dat. 23.10.2002
Nr. 393/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Es wird ein Punkt 2 eingefügt:
2. Ferner soll der Vertreter der Stadt Offenbach im Aufsichtsrat des RMV prüfen, ob das Tätig-Werden Sparmanns als Vorstandsvorsitzender für die Eintracht Frankfurt Fußball AG vor einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat des RMV zulässig ist und ob der Aufsichtsrat des RMV daraus personalrechtliche Konsequenzen ziehen muss.
Begründung:
Bezug nehmend auf Punkt 2 des Antragstenors wird folgender Satz aufgenommen:
Auch wenn Volker Sparmann davon ausgeht, dass die Zustimmung zu seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Eintracht Frankfurt Fußball AG durch den Aufsichtsrat des RMV nur eine reine Formalie ist, sollte er dazu angehalten werden, diese Zustimmung der Gremien vorab einzuholen.
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