Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2002

Eing. Dat. 14.11.2002

Nr. 418

 

Dez.: II (Schulamt)

 

Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000,
Teil I „Allgemein bildende Schulen“
Antrag Magistratsvorlage Nr.: 345/02 vom 13.11.2002; DS I(A) 418

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


1. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000,
    Teil I „Allgemein bildende Schulen“ wird zugestimmt.

2. Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6
    Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 18.05.2000 den Schulentwicklungsplan 2000, Teil I „Allgemein bildende Schulen“ sowie am 24.01.2002 eine 1. Änderung/Ergänzung dieser Teilplanung beschlossen. Teilgenehmigungen des Kultusministeriums zu dieser Schulentwicklungsplanung liegen für folgende Schulorganisationsmaßnahmen vor:

·         Erweiterung der Organisationsform der Rudolf-Koch-Schule um die Jahrgangsstufen 5 und 6 ab Schuljahr 2003/2004;

·         Erweiterung des Angebotes einer pädagogischen Mittagsbetreuung zum Ganztagsangebot an 3 Nachmittagen an der Edith-Stein-Schule

 

An der schnellstmöglichen Weiterentwicklung der verbundenen Haupt- und Realschulen mit Förderstufe sowie der kooperativen Gesamtschule der Stadt Offenbach zu „Schulen mit Ganztagsangeboten in offener Konzeption“ im Rahmen des „Ganztagsprogrammes nach Maß“ gem. Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 01.10.2002 (Anlage 2) besteht ein erhebliches öffentliches Bedürfnis, so dass eine Teilfortschreibung des Schulentwickplans Teil I „Allgemein bildende Schulen“ (Anlage 1) unumgänglich ist.

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