Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002
Umsetzung des Gender-Mainstreaming in der Stadtverwaltung
Antrag B`90/Die Grünen, SPD, FWG vom 16.07.2002, I (A) 359
Az: 000-0002-01/0014#0025/2002
Herr Stv. Walther (FDP) beantragt getrennte Abstimmung des 1. Absatzes bis „organisieren“ und dann ab „zur Realisierung“ bis „zu veranschlagen“.
Beschlusslage:
1 Absatz bis „organisieren“
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadt Offenbach strebt an, die Vorgaben des Maastrichter Vertrages hinsichtlich der Durchführung des Gender Mainstreaming umzusetzen und wird zukünftig ihre Politik und ihr Verwaltungshandeln nach den Grundsätzen des Gender Mainstreaming ausrichten und organisieren.
2. Absatz ab „zur Realisierung“ bis „zu veranschlagen“
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Zur Realisierung von Gender Mainstreaming sind folgende Voraussetzungen sicherzustellen:
1. Der Magistrat wird beauftragt möglichst bis Jahresende ein Konzept für Politik und
Verwaltung vorzulegen, das die Vorgaben des Gender Mainstreaming auf die
Stadt Offenbach bezieht. Bestandteil des Konzeptes sind die Darstellung der
benötigten Ressourcen (personelle Ressourcen), die gezielte Schulung über
Methoden und Instrumente zur Durchführung und Evaluation sowie ein
Gleichstellungscontrolling. Das Konzept kann zunächst in jedem Dezernat
modellhaft erprobt werden.
2. Verantwortlich für die Umsetzung in der Stadt und in der Stadtverwaltung ist der
Oberbürgermeister als Dienststellenleiter. Verantwortlich für die Umsetzung im
Bereich der politischen Mandatsträger/innen ist der Stadtverordnetenvorsteher.
Das Frauenbüro ist die federführende Fach- und Koordinationsstelle und begleitet
den Umsetzungsprozess als Expertinnen.
3. Für alle an der Umsetzung Beteiligten ist eine grundlegende Information über die
Vorgaben und Instrumente des Gender Mainstreaming sicherzustellen.
Insbesondere die politischen Mandatsträger/innen und die Beschäftigten sind
gezielt zu schulen. Die dafür erforderlichen Mittel sind in einem ersten Schritt aus
den bestehenden Haushaltsmitteln zur Verfügung zu stellen und in der Folge in
den Haushaltsplanungen zu veranschlagen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a.M., den 23.08.2002
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung