Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22.08.2002

 

 

Erhalt bzw. Restaurierung denkmalgeschützter Grabmäler auf dem alten Friedhof - Vergabe von Grabmalpatenschaften
Antrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FWG vom 07.08.2002, I (A) 360
Az: 000-0002-01/0015#0026/2002
Änd.Antrag CDU vom 22.08.2002, DS I (A) 360/1

Beschlusslage:

Änd.Antrag DS I (A) 360/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Im Ursprungsantrag werden die beiden letzten Sätze folgendermaßen ersetzt:

Die Paten haben die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Denkmalschutzamt, auf dem restaurierten Grabfeld eine kleine Hinweistafel aufzustellen, die über den Paten Auskunft gibt.

Der Grabstein darf über die notwendige Restaurierung hinaus nicht verändert werden.

DS I (A) 360/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der Änderung wie folgt:

In Zusammenarbeit mit dem ESO erarbeitet der Magistrat ein Konzept zur Vergabe von Grabmal-Patenschaften, welches sich an folgendem Grundprinzip orientiert:

Historisch wertvolle Grabmäler werden gegen die Auflage einer zeitnahen und fachgerechten Restaurierung an interessierte Bürgerinnen und Bürger vergeben. Diese erhalten dadurch die Option, ein Nutzungsrecht für ein Dauer-Urnengrab (30 Jahre) gemäß Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung für die entsprechende Grabstätte zu erwerben.
Die Paten haben die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Denkmalschutzamt, auf dem restaurierten Grabfeld eine kleine Hinweistafel aufzustellen, die über den Paten Auskunft gibt.

Der Grabstein darf über die notwendige Restaurierung hinaus nicht verändert werden.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 23.08.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung