Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.12.2002
Eing. Dat. 19.12.2002
Nr. 442
Haushaltsplan 2003 - Haushaltsbegleitantrag
Antrag FDP vom 19.12.2002, DS I(A) 442
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Offenbach strebt im Bereich der Kommunalwirtschaft eine stärkere Beteiligung privater Partner an. Der Magistrat wird deshalb beauftragt,
1. innerhalb der nächsten 6 Monate einen Privatisierungsplan mit den entsprechenden Beschlussvorlagen in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, der
- das Privatisierungpotential städtischer Unternehmen bzw. der Unternehmen mit städtischer Beteiligung aufzeigt;
- einen konkreten Zeitplan für deren Privatisierung bzw. Teilprivatisierung enthält;
- die Modalitäten, insbesondere die der grundsätzlich vorzusehenden Ausschreibung, darstellt.
2. mit besonderer Priorität für folgende Bereiche Privatisierungsmodelle zu entwickeln bzw. die verstärkte Beteiligung privater Partner vorzubereiten:
- Verkehrsbetriebe
- Gebäudemanagement
- Abwasser
- Veranstaltungshäuser
- weitere ESO-Dienstleistungen
- Klinik
3. einen Lenkungsausschuss aus Magistrat, SOH und Fraktionen - eventuell auf Basis der bereits bestehenden „strategischen Arbeitsgruppe“ - einzurichten, der mit Fachleuten den Privatisierungsprozess begleitet und dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss berichtet.
4. zur professionellen Abwicklung der Privatisierungsschritte eine in diesem Bereich erfahrene Unternehmensberatung heranzuziehen.
Begründung:
Für viele Bereiche wirtschaftlicher Betätigung, die früher oft unter dem weiten Begriff der Daseinsvorsorge ausschließlich den Kommunen vorbehalten waren, gelten heute europaweit andere Regeln: Derjenige soll die Leistungen für den Bürger erbringen, der dies im Wettbewerb am besten und am günstigsten vermag.
Auf diese Veränderung richten sich die Kommunen überall - unabhängig von der jeweiligen politischen Farbe - ein. Auch die Stadt Offenbach hat hier schon früh Prozesse eingeleitet: Die Ausgliederung von Ämtern und die Umwandlung in Eigenbetriebe oder Gesellschaften mit privatrechtlichen Strukturen wurden als Vorbereitungen auf neue Wirtschaftszweige unter Wettbewerbsbedingungen angesehen. Auch die Bildung der Holding - die von der antragstellenden Fraktion als Struktur positiv gesehen wird - erfolgte mit dem Ziel, Privatisierungsmöglichkeiten auszuloten und vorzubereiten.
Mittlerweile ist der Prozess vorangeschritten: In vielen Sektoren der Kommunalwirtschaft gibt es routinierte Anbieter, die bereit sind, mit Kompetenz und Kapital einzusteigen. Für die Städte bringen Privatisierungen oder Teilprivatisierungen große Chancen. Werden diese korrekt unter Wettbewerbsbedingungen durchgeführt, bedeuten sie in vielen Fällen für die Kunden günstigere oder stabile Gebühren und für die Kommunen geringere Subventionen. Die Nutzung von Synergieeffekten größerer Einheiten, branchenbezogenes Fachwissen, unternehmerisches know how und Kapital können sich entfalten. Für die Kommunen kommt es darauf an, sich dieser Vorteile in der richtigen Weise zu bedienen.
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion wäre auch im Klinikbereich ein privater Partner wichtig. Nach der Bestandsaufnahme und Überwindung der aktuellen organisatorischen Probleme empfiehlt es sich für den Magistrat, diese Frage noch einmal zu überdenken.
Für die stark angespannte Stadtkasse könnten Privatisierungen übrigens auch über einmalige Einnahmen zu kurzfristigen Entlastungen beitragen. Dieser Aspekt sollte zwar nicht im Vordergrund stehen, da es um nachhaltige Strukturverbesserungen gehen muss. Ein hilfreicher Nebeneffekt ist dies aber dennoch.
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